Meine Frau hat sich von mir getrennt und ist aus dem Haus ausgezogen in eine neue Wohnung. Die Steuerklassen haben wie behalten und dem Finanzamt nichts angezeigt.
Frage : Hätten wir das damals sofort machen müssen ?
Meine Frau ist vor 3 Jahren ausgezogen
Was passiert wenn ich das jetzt dem Finanzamt melde das meine Frau bereits vor 3 Jahren ausgezogen ist ?
Ist das bereits eine Steuerhinterziehung ?
Änderung der Steuerklassen
5. März 2020
Thema abonnieren
Frage vom 5. März 2020 | 09:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung der Steuerklassen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. März 2020 | 09:53
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16807x hilfreich)
Zitat:Frage : Hätten wir das damals sofort machen müssen ?
Spätestens zum 01.01. des auf die Trennung folgenden Jahres.
Zitat:Ist das bereits eine Steuerhinterziehung ?
Wenn Ihr die Steuerklasse 4/4 hattet, dann ist das unproblematisch, da die Abzüge identisch sind zu den Steuerklassen 1/1.
Bei den Steuerklassen 3/5 erwartet denjenigen mit der Steuerklasse 3 eine erhebliche Nachzahlung und den Ehegatten mit Steuerklasse 5 eine erhebliche Erstattung. Die Abgabe einer Steuererklärung für die betreffenden Jahre wäre dabei eine strafbefreiende Selbstanzeige.
Und jetzt?
Schon
266.886
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
16 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten