Ärger mit Finanzamt und Steuerberater

1. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
sixtie4
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit Finanzamt und Steuerberater

Hallo,

wir (meine Frau und ich) haben richtig Stress mit dem Finanzamt. Hintergrund ist, das mein ehemaliger Steuerberater und Freund abgetaucht ist und sämtliche Steuerunterlagen der letzten 4 Jahre verschwunden sind und da ich selbstständig bin, auch alle Quittungen, Belege und die Lohnsteuerkarten meiner Frau.Er hat 2005 und 2006,die Steuer auch gar nicht mehr gemacht oder gar abgegeben. Da es ein sehr guter Freund war habe ich ihm anfangs geglaubt, das der Fehler beim Finanzamt lag, als die ersten Mahnungen kamen. Welche Handhabe habe ich? Ist das Unterschlagung, wie verhalte ich mich jetzt gegenüber dem Finanzamt, meine Bitte um Hilfe wurde vom zuständigen Finanzamt nicht beantwortet. :fight:
Vielen dank im voraus für Anregungen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Weiß Du wo und warum Dein ehem. Steuerberater abgetaucht ist ? Ist dies nachweisbar ?

Wenn Du Deine Situation dem Finanzamt schildern, hat es sicherlich Verständnis und
wird Dir Fristverlängerung gewähren, oder die
Steuer von betr. Jahren schätzen.

Vereinbare einen Besprechungstermin mit Finanzamt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Oliver USA
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bezweifle, dass das Finanzamt sehr hilfreich sein wird. Mein eigener Fall war sehr aehnlich gelagert und endete mit einer Verurteilung der Steuerhinterziehung! :bang:

Ich kann ihnen nur raten schnellst moehlich einen guten Anwalt zu finden der auf Steuerrecht spezialisiert ist. In der Regel ist die Einkommenssteuer weniger ein Problem und laest sich loesen, da sie aber auch selbstaendig oder gewaerblich taetig sind koennten sie wegen Umsatzsteuerinterziehung belangt werden und da verstehen die Steuerbehoerden kenen Spass. Sie fragen sich warum Steuerhinterziehung? Hier wird gerne der 'Gummiparagraph' herangezogen dass sie als Steuerpflichtiger das Fianzamt ueber ALLE steuerrelevanten Tatsachen informieren muessen! Eine nicht abgegebene Steuererklaerung kann also schon den Straftatbestand der Steuerhinterziehung darstellen. Da hilft auch nicht wenn man bereit ist die faellige Steuer zu bezahlen. Der Straftatbestand ist unabhaengig von der Forderung. Ich kam selbst mit einem blauen Auge davon, mein ehemaliger Steuerberater und 'Freund der Familie' sitzt immer noch im Knast!

-- Editiert von oliver usa am 19.03.2008 16:13:27

1x Hilfreiche Antwort

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