AfA für Vermiet-Immobilie

19. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Pet7
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
AfA für Vermiet-Immobilie

Case:

Eine Immobilie steht Jahre unter Zwangsverwaltung, gelangt aber heuer wieder in den Vollbesitz des Eigentümers (durch Bezahlung der Schuld).

Diskusionspunkt: Kann für die Jahre 2009 und ggf. 2008 eine lineare AfA geltend gemachen werden (trotz Zwangsverwaltung)? Hinweis: Die Immobilie wird vermietet werden - war aber in 2008 und 09 unter Zwangsverw. und nicht vermietet. Eine Meinung dazu besagt, dass das wohl nicht geht. Gibts dazu andere Meinungen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Eine Meinung dazu besagt, dass das wohl nicht geht.


Und wie wird diese Auffassung begründet?

Nach meiner Auffassung kann die AfA auch für den Zeitraum der Zwangsverwaltung geltend gemacht werden, sofern in diesem Zeitraum weiterhin Vermietungsabsicht bestanden hat.

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