Case:
Eine Immobilie steht Jahre unter Zwangsverwaltung, gelangt aber heuer wieder in den Vollbesitz des Eigentümers (durch Bezahlung der Schuld).
Diskusionspunkt: Kann für die Jahre 2009 und ggf. 2008 eine lineare AfA geltend gemachen werden (trotz Zwangsverwaltung)? Hinweis: Die Immobilie wird vermietet werden - war aber in 2008 und 09 unter Zwangsverw. und nicht vermietet. Eine Meinung dazu besagt, dass das wohl nicht geht. Gibts dazu andere Meinungen?
AfA für Vermiet-Immobilie
19. März 2010
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Frage vom 19. März 2010 | 21:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 20. März 2010 | 12:29
Von
Status: Unbeschreiblich (47488 Beiträge, 16808x hilfreich)
quote:
Eine Meinung dazu besagt, dass das wohl nicht geht.
Und wie wird diese Auffassung begründet?
Nach meiner Auffassung kann die AfA auch für den Zeitraum der Zwangsverwaltung geltend gemacht werden, sofern in diesem Zeitraum weiterhin Vermietungsabsicht bestanden hat.
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