Afa wenn Eigentümer nicht Kreditnehmer bei Bank ist, sondern privat dem Kreditnehmer Raten zahlt

27. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
remo98
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Afa wenn Eigentümer nicht Kreditnehmer bei Bank ist, sondern privat dem Kreditnehmer Raten zahlt

Hallo,

ich habe vor mir eine Immobilie zu kaufen die vermietet werden soll. Da ich noch in der Ausbildung bin und es für mich schwer ist einen Kredit bei der Bank zu guten Konditionen zu erhalten, wird mein Vater den Kredit für den Hauskauf aufnehmen und auch tilgen (Bürgschaft kam für uns nicht in Frage). Die Tilgung soll nächsten Sommer starten. Wir haben uns das so gedacht, dass mein Vater bei der Bank die Tilgung zahlt und ich ihm dann, wenn ich ab Sommer arbeite und die Ausbildung beendet ist, die Summe die er bei der Bank tilgt entsprechend monatlich auf sein Konto überweise.
Somit wäre ich ja derjenige, der die tatsächlichen Aufwendungen für die Finanzierung der Immobilie zahlt. Ich würde mich deswegen auch gerne schon direkt beim Hauskauf im Grundbuch als Eigentümer eintragen lassen.

Wie sieht das in diesem Fall mit der Absetzung für Abnutzungen aus?
Offiziell hätte mein Vater ja den Kredit. Ich müsste dann vermutlich beim Finanzamt nachweisen, dass ich derjenige bin, der die tatsächlichen Aufwendungen für die Immoblie bezahlt? Bräuchten wir dafür so eine Art beglaubigte Vereinbarung über diesen Sachverhalt die man dem Finanzamt vorlegt?
Oder ist das ein Problem und das Fianzamt erkennt nur denjenigen als "Afa- berechtigt" an, der auch den Kredit bezahlt, unabhängig vom Eigentümerverhältnis oder von welcher Person das Geld tatsächlich kommt?
Die Mieteinnahmen würde ich auch gerne auf mein Konto und entsprechend über meinen Einkommenssteuersatz verrechnen lassen, der deutlich niedriger wäre als der meines Vaters.

Eine denkbare alternative wäre natürlich einfach alles auf meinen Vater laufen zu lassen (also die Afa, die Mieteinnahmen und ihn als Eigentümer eintragen zu lassen) der mir dann die Zahlungen auf mein Konto überweist, aber auf Dauer würde ich diese Lösung als nicht besonders zufriedenstellend empfinden.
Der Immobilienkauf zum jetztigen Zeitpunkt war übrigens eine einmalige Gelegenheit in direkter Nachbarschft zu einem sehr lukrativen Vorzugspreis direkt von einem guten Bekannten- nur für den Fall das sich jemand wundert warum man damit nicht noch hätte etwas warten können, bis man selber kreditwürdig genug ist um solche Probleme zu vermeiden ;-)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Die gestellte Frage ist schnell beantwortet: AfA kann der Eigentümer geltend machen. Wer Kreditnehmer ist, spielt dabei keine Rolle!

Die Probleme liegen eher woanders! Spielt die Bank dabei überhaupt mit! Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen zwischen Vater und Sohn.

Allein das ...

Zitat (von remo98):
Die Mieteinnahmen würde ich auch gerne auf mein Konto und entsprechend über meinen Einkommenssteuersatz verrechnen lassen, der deutlich niedriger wäre als der meines Vaters.
... führt dazu, dass bei mir die Warnglocken hinsichtlich §42 AO anfangen zu läuten!

taxpert

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#2
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

Die Abschreibung kann der Eigentümer geltend machen. Die Fianzierung spielt diesbezüglich keine Rolle.

Da dem rechtlichen Eigentümer grundsätzlich auch Mieteinnahmen zustehen, sehe ich da keineGestaltung § 42 AO.

Die Bank scheint dem Vater das Darlehn ohne Sicherheiten (wohl nicht) oder aufgrund anderer Sicherheiten zu gewähren, da er ja nicht Eigentümer ist!??
Nach dem geschilderten Sachverhalt gewährt dein Vater dir ein Darlehn zu den identischen Konditionen "seines" Darlehns bei der Bank. Wird das schriftlich festgehalten?
Der von dir (an deinen Vater) gezahlte Zinsanteil (NICHT Tilgung) kann grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Die Bank scheint dem Vater das Darlehn ohne Sicherheiten (wohl nicht) oder aufgrund anderer Sicherheiten zu gewähren, da er ja nicht Eigentümer ist!??


Die Sicherheit (Grundschuld) für das Darlehen des Vaters kann ja durchaus auf die Immobilie des Kindes eingetragen sein. Darin besteht kein Problem.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
remo98
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen hilfreichen Antworten, das hilft schonmal sehr weiter.



Zitat (von Erich Tango):

Die Bank scheint dem Vater das Darlehn ohne Sicherheiten (wohl nicht) oder aufgrund anderer Sicherheiten zu gewähren, da er ja nicht Eigentümer ist!??

Für den Kredit wird sowohl die Grundschuld der zu erwerbenden Immobilie eingetragen, aber auch andere Sicherheiten bei der Bank angegeben, die sich in Besitz meines Vaters befinden. Somit haben wir da eine solide doppelte Absicherung.

Zitat (von Erich Tango):

Nach dem geschilderten Sachverhalt gewährt dein Vater dir ein Darlehen zu den identischen Konditionen "seines" Darlehns bei der Bank. Wird das schriftlich festgehalten?

Ja das wird schriftlich festgehaten, ebenso andere hoffentlich nie eintretende Eventualitäten (Unfall, zahlungsausfälle, Arbeitsunfähigkeit...). Das wollen wir dann auch beglaubigen lassen um uns da rechtlich abzusichern.

Zitat (von Erich Tango):

Der von dir (an deinen Vater) gezahlte Zinsanteil (NICHT Tilgung) kann grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Danke für die Info. Vermutlich braucht es dann ebenfalls etwas schriftlich festehaltes um diese Geldströme in der Steuerklärung nachvollziehbar darlegen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von remo98):
Danke für die Info. Vermutlich braucht es dann ebenfalls etwas schriftlich festehaltes um diese Geldströme in der Steuerklärung nachvollziehbar darlegen zu können.
Das sollte man sowieso nur unbar machen! Der Kontoauszug ist genug „schriftliches"!

taxpert

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and you're working for no one but me!"

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