Hallo zusammen,
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und bearbeite die Anlage V. Leider finde ich auf meine Fragen keine Auskunft im Internet und erhoffe mir, hier Antworten zu finden. Folgende Situation: Die von mir vermietete ETW wurde im letzten Jahr im September von meinem Mieter bezogen. Die Mieteinnahmen von 600 Euro gebe ich als Einnahme an (2400 Euro).
1. Verstehe ich das richtig, dass ich die Abschreibung auch nur für diesen Zeitraum von 4 Monaten berechnet werden darf?
2. Werden auch die Werbungskosten für die 4 Monate berechnet?
Vielen Dank für eure Hilfe!
BG
Hoffenheim
Afa/Werbungskosten anteilig
25. Juli 2022
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Frage vom 25. Juli 2022 | 15:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Afa/Werbungskosten anteilig
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#1
Antwort vom 25. Juli 2022 | 15:08
Von
Status: Master (4897 Beiträge, 1177x hilfreich)
Zitat1. Verstehe ich das richtig, dass ich die Abschreibung auch nur für diesen Zeitraum von 4 Monaten berechnet werden darf? :
Ja, es sei denn, Sie weisen nach, dass die Vermietungsabsicht früher bestand (frühestens ab Anschaffung/Herstellung).
Zitat2. Werden auch die Werbungskosten für die 4 Monate berechnet? :
Wie oben. Maßgeblich ist das Vorliegen der Vermietungsabsicht.
Wann wurde die ETW angeschafft? Wie wurde sie vorher genutzt?
#2
Antwort vom 25. Juli 2022 | 18:55
Von
Status: Philosoph (13746 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Nein. Abgeschrieben wird der gesamte Zeitraum des Eigentums (frühestens Fertigstellung).Zitat:1. Verstehe ich das richtig, dass ich die Abschreibung auch nur für diesen Zeitraum von 4 Monaten berechnet werden darf?
Verstehe ich nicht. Werbungskosten setzt man ab wenn man sie hatte, da wird nichts auf Monate aufgeteilt.Zitat:2. Werden auch die Werbungskosten für die 4 Monate berechnet?
Oder wurde die Wohnung bis August selber bewohnt? Ein solcher Zeitraum kann gar nicht abgesetzt werden, weder AfA noch Werbungskosten.
Stefan
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