Aktien - Verlusttopf

22. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
visitorz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Aktien - Verlusttopf

Liebe Foren-Mitglieder,

im Jahr 2012 habe ich diverse Aktienverluste erlitten und diese wurden von meinem Broker im Aktien - Verlusttopf ausgewiesen.
Diese habe ich in meiner Steuererklärung 2012 nicht angegeben.

Besteht die Möglichkeit diese nachträglich in der Steuererklärung 2013 anzugeben oder gilt der Aktien - Verlusttopf nur in dem Jahr, wo Verluste "erlitten" wurden?

Ich habe mal gelesen das man den Aktien - Verlusttopf, solange dieser nicht aufgebraucht ist, in den nachfolgenden Steuerjahren angeben und fortführen kann. Somit würde ja die Möglichkeit bestehen Aktien - Gewinne (z.B. aus dem Jahr 2016) gegen den Aktien - Verlusttopf (Jahr 2012) gegenzurechnen...ist das richtig?

Grüße
visitorz

-- Editiert von visitorz am 22.12.2017 12:02

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Diese habe ich in meiner Steuererklärung 2012 nicht angegeben. Das war nicht sonderlich gescheit - nachträglich wird ein Steuerbescheid bloß zu Ihren Ungunsten geändert. Hier ist also keine Änderung mehr möglich.
Somit würde ja die Möglichkeit bestehen Aktien - Gewinne (z.B. aus dem Jahr 2016) gegen den Aktien - Verlusttopf (Jahr 2012) gegenzurechnen...ist das richtig? Nö. Ein Verlustvortrag erfolgt immer ins Folgejahr.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
visitorz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm....das verstehe ich noch nicht so ganz!
Der Verlustvortrag bedeutet also, dass ich meine Verluste aus dem Jahr 2012 für das Jahr 2013 vortrage.
Gewinne die im Jahr 2013 erzielt werden, werden dann gegen den Verlusttopf gegengerechnet, richtig?

Was ist, wenn noch was im Verlusttopf vorhanden sein sollte...kann ich diesen dann für das Jahr 2014 vortragen?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Was ist, wenn noch was im Verlusttopf vorhanden sein sollte...kann ich diesen dann für das Jahr 2014 vortragen? Das können Sie, bzw. könnten Sie hier, wenn Sie die Verluste rechtzeitig angegeben hätten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Wenn Du die Aktiengewinne bei gleichen Broker machst, ist das Alles kein Problem. Dann erfolgt der Verlustvortrag über den Broker.

Eine gesonderte Verlustfeststellung wenn Verluste bei einer Bank mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnet werden sollen.

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Da bis zum 15.12. diesen Jahres offenbar auch keine Verlust Bescheinigung beantragt wurde, werden die Verluste - soweit noch vorhanden - in 2018 übertragen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wurde denn in 2012 überhaupt eine Verlustbescheinigung beantragt?
Muemmel ist natürlich davon ausgegangen (weil, sonst hätte es ja gar nicht angegeben werden können), aber eindeutig gesagt wurde das nicht.

Stefan

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#7
 Von 
visitorz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Frohe Weihnachten an euch und vielen Dank für die bisher vielen Antworten!

Leider habe ich keine Verlustbescheinigung beantragt! Des Weiteren sind die Verluste im Jahr 2011 und nicht 2012 aufgetreten, sorry. Ich möchte meine Steuerklärung über Elster für das Jahr 2013 am 31.12. diesen Jahres einreichen.

Nunja...wie es aussieht kann ich dann wohl die Verluste aus dem Jahr 2011 nicht mehr mitangeben. Sehr Schade, denn damals war ich noch ziemlich unwissend und man sagte mir immer, dass die Verluste nur für das Folgejahr, also in meinem Fall 2012, mit Gewinnen anrechenbar ist und dann nicht mehr.... :( . Ich habe dieses Jahr 2017 sehr viele Gewinne aus Aktiengeschäften realisiert und wollte dementsprechend die Verluste aus dem Jahr 2011 in der Steuerklärung 2017 anrechnen.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Hast Du meine Antwort nicht gelesen? Wenn Du sie gelesen hast, hast Du sie verstanden?

Zitat:
Leider habe ich keine Verlustbescheinigung beantragt! Des Weiteren sind die Verluste im Jahr 2011 und nicht 2012 aufgetreten, sorry. Ich möchte meine Steuerklärung über Elster für das Jahr 2013 am 31.12. diesen Jahres einreichen.


Verluste kannst Du da aber nicht mehr geltend machen, da Du damals keine Verlustbescheinigung beantragt hast.

Das ist aber auch unproblematisch, denn die Bank muss den Verlustvortrag vornehmen. Und wenn die Gewinn des Jahres 2017 bei der gleichen Bank entstanden sind, wie die Verluste der Jahre 2011/12, dann hat die Bank bereits die Verlustverrechnung vorgenommen.

§ 43a Abs. 3 Satz 3 und 4 EStG

Für die Beantragung einer Verlustbescheinigung für das Jahr 2017 ist es aber auch schon zu spät.

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#9
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Haben Sie danach denn Ihr depotführendes Institut gewechselt?
Falls es bei demselben Broker geführt wird, hat dieser die Verluste aus den Vorjahren bereits berücksichtigt.
Bei einer Kündigung wird regelmäßig eine Verlustbescheinigung ausgestellt oder mir den Wertpapieren auf das neue Institut übertragen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Leider habe ich keine Verlustbescheinigung beantragt!
Wieso "leider"? Das ist doch deine Rettung.
Die Verluste stehen immer noch im Verlusttopf der Bank.

Oder war es etwa eine ausländische Bank? (der Begriff "Broker" aus dem ersten Post deutet zumindest mal darauf hin)

Wenn ich richtig liege dann geht jetzt nichts mehr.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 25.12.2017 22:21

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