Hallo zusammen,
folgendes Konstrukt beschäftigt mich aktuell und ich bräuchte ein wenig Unterstützung um dann ggf. mit einem Steuerberater oder Anwalt weiter zu machen. Es ist wohl eine Art Ehegattenschaukel.
Meine Frau und ich planen eine neue, größere Wohnung (Wohnung 2) zu kaufen, welche wir dann selbst bewohnen möchten. Die Zinsen für einen solchen Kredit könnten wir jedoch nicht absetzen.
Die aktuell von uns bewohnte Wohnung (Wohnung 1) gehört jedoch meiner Frau (zu 7/8 und 1/8 noch ihrer Oma) und ist komplett abbezahlt, weshalb bei dieser außer AfA etc. nichts abzusetzen wäre -> keine Zinsen.
Meine Idee:
- Ich kaufe meiner Frau Wohnung 1 zu einem marktüblichen Preis ab.
- Meine Frau kauft mit dem Geld Wohnung 2, welche wir zukünftig bewohnen.
- Wohnung 1 vermiete ich und kann dadurch die Zinsen für den Kredit steuerlich geltend machen.
Meine Frage(n):
- Ist dieses Konstrukt grundsätzlich möglich, machbar und legal?
- Welche Fallstricke sollte ich berücksichtigen bevor ich ggf. mit einem Anwalt oder Steuerberater spreche?
- Wäre zur Abklärung/Absicherung des Vorhabens eher ein Anwalt oder ein Steuerberater der kompetentere/bessere Ansprechpartner?
Ich danke euch im Voraus.
Viele Grüße
moneybadger
Aktuell selbstbewohnte Wohnung von Frau kaufen zur anschließenden Vermietung um Zinsen abzusetzen
18. Oktober 2025
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Frage vom 18. Oktober 2025 | 00:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aktuell selbstbewohnte Wohnung von Frau kaufen zur anschließenden Vermietung um Zinsen abzusetzen
#1
Antwort vom 18. Oktober 2025 | 07:17
Von
Status: Student (2257 Beiträge, 1259x hilfreich)
Ja.Zitat :Ist dieses Konstrukt grundsätzlich möglich, machbar und legal?
Neben dem marktüblichen Preis sehe ich keine. Wegen der Zinsen gibt es einen Vertrag mit der Bank, wegen der Vermietung einen Vertrag mit einem fremden Dritten (?). Ein Anwalt oder StB kann da auch nichts erhellendes beitragen.Zitat :Welche Fallstricke sollte ich berücksichtigen bevor ich ggf. mit einem Anwalt oder Steuerberater spreche?
#2
Antwort vom 18. Oktober 2025 | 11:25
Von
Status: Wissender (14880 Beiträge, 4561x hilfreich)
Hallo,
der Verkauf sollte schon fremdüblich sein, sowohl der Preis als auch die Abwicklung (etwa, dass das Geld wirklich gezahlt wird, kein Gemeinschaftskonto, Sicherheit sollte nur die Wohnung 1 sein, Kredit- und Mietvertrag auch nur auf deinen Namen u.s.w.).
Zum Preis: Der sollte auch nicht zu hoch sein (wäre in diesem Fall ja lukrativ).
Stefan
-- Editiert von User am 18. Oktober 2025 11:29
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#3
Antwort vom 18. Oktober 2025 | 15:27
Von
Status: Student (2638 Beiträge, 722x hilfreich)
Zitat:- Ist dieses Konstrukt grundsätzlich möglich, machbar und legal?
Das ist zivilrechtlich natürlich machbar und legal!
Zitat:- Welche Fallstricke sollte ich berücksichtigen bevor ich ggf. mit einem Anwalt oder Steuerberater spreche?
Man kann das Ganze sicherlich so gestalten, dass der §42 AO kein so großes Problem wird. Man kann das Ganze aber natürlich auch so gestalten, dass man tief im §42 AO drin steckt! Welche „Fallstricke" zu berücksichtigen sind, sollte man mit einem StB besprechen, so man einen findet. Vorher würde ich mir keinen Kopf machen.
Ein Forum ist aber kein geeigneter Ort um so etwas zu planen, denn ein Forum kann und darf das gar nicht leisten.
taxpert
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