Hallo ich habe gerade meine Freiberuflichkeit gestartet und meine Steuernummer beantragt.
Nun stellt sich mir die Frage wie ich Rechnungen schreibe?
1. Mein Kunde möchte das ich die USt angebe. Ist das richtig?
2. Ich habe mir für meine Unterkunft ein AirBnB gemietet muss ich dann dort auch eine Rechnung mit ausgewiesener USt verlangen?
Wenn ja wie mache ich das mit den Zahlungen gehen die sofort an das Finanzamt? Verrechne ich das irgendwie?
Besten Dank für eure Hilfe!
Als Freiberufler Rechnungen mit oder ohne USt.?
19. August 2023
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Frage vom 19. August 2023 | 13:12
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Freiberufler Rechnungen mit oder ohne USt.?
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#1
Antwort vom 19. August 2023 | 13:49
Von
Status: Master (4575 Beiträge, 1090x hilfreich)
Zitat1. Mein Kunde möchte das ich die USt angebe. Ist das richtig? :
Wenn Sie kein Kleinunternehmer sind...
Zitat2. Ich habe mir für meine Unterkunft ein AirBnB gemietet muss ich dann dort auch eine Rechnung mit ausgewiesener USt verlangen? :
Wenn Sie kein Kleinunternehmer sind...
#2
Antwort vom 19. August 2023 | 13:50
Von
Status: Master (4575 Beiträge, 1090x hilfreich)
ZitatWenn ja wie mache ich das mit den Zahlungen gehen die sofort an das Finanzamt? Verrechne ich das irgendwie? :
Durch Umsatzsteuervoranmeldungen.
Bitte Existenzgründerseminar besuchen oder Steuerberater beauftragen.
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#3
Antwort vom 19. August 2023 | 18:33
Von
Status: Senior-Partner (6400 Beiträge, 1374x hilfreich)
ZitatNun stellt sich mir die Frage wie ich Rechnungen schreibe? :
De Frage sollte man professionell beantworten lassen und dich entsprechend fortbilden
#4
Antwort vom 20. August 2023 | 02:13
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Finde die vorherigen Antworten zwar etwas kalt formuliert, aber muss mich dem kern definitiv anschließen.
Bei so wenig wirtschaftlicher Erfahrung und aussagen wie:
Zitat:Wenn ja wie mache ich das mit den Zahlungen gehen die sofort an das Finanzamt?
Zitat:Verrechne ich das irgendwie?
läuft es mir echt kalt den rücken runter. Das sind halt die Basics der Basics der Selbstständigkeit. Ich würde dir wirklich dringend empfehlen, Gründerseminare o.ä. aufzusuchen, weil wenn du so deine Buchhaltung nur ansatzweise so machst, verknackt dich das Finanzamt schneller als du A sagen kannst...
Auch nach Gründerseminaren fällt der Anfang schwer, aber man hat wenigstens ein Verständnis, um sich dann gemeinsam mit Anfänger-Buchhaltungsprogrammen wie Lexoffice oder Sevdesk wenigstens nicht strafbar zu machen
Wenn du fragen zu solchen Seminaren hast (IHK etc.) kannst du mir gern schreiben
#5
Antwort vom 20. August 2023 | 08:14
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDe Frage sollte man professionell beantworten lassen und dich entsprechend fortbilden :
Das bedeutet ich bekomme hier keine professionell beantworteten Fragen?
#6
Antwort vom 20. August 2023 | 08:16
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAuch nach Gründerseminaren fällt der Anfang schwer, aber man hat wenigstens ein Verständnis, um sich dann gemeinsam mit Anfänger-Buchhaltungsprogrammen wie Lexoffice oder Sevdesk wenigstens nicht strafbar zu machen :
Was erzählst du denn da? Wozu sollte ich ein Seminar besuchen damit mich das befähigt zu arbeiten? Wozu Buchhaltung? Ich glaube du weißt garnicht was ein Freiberufler tut. Sry.
#7
Antwort vom 20. August 2023 | 09:23
Von
Status: Junior-Partner (5470 Beiträge, 917x hilfreich)
Wir sind hier in einem Rechtsforum und nicht bei "Frag-den-Steuerberater".ZitatDas bedeutet ich bekomme hier keine professionell beantworteten Fragen? :
Und Du scheinst nicht zu wissen, dass eine freiberufliche Tätigkeit eine selbstständige Tätigkeit ist, die gewissen buchhalterischen Vorschriften ebenso steuerlichen Aufzeichnungspflichten unterliegt.ZitatWas erzählst du denn da? Wozu sollte ich ein Seminar besuchen damit mich das befähigt zu arbeiten? Wozu Buchhaltung? Ich glaube du weißt garnicht was ein Freiberufler tut. Sry. :
Und da Du gar keine Ahnung von der kaufmännischen und steuerlichen Seite hast, kann der Rat an Dich nur lauten: Existenzgründerseminar besuchen, Steuerberater beauftragen.
Nur ein paar Deiner Wissenslücken als Beleg:
- Kleinunternehmerregelung
- Mindestangaben auf Rechnungen
- Umsatzsteuervoranmeldung
-- Editiert von User am 20. August 2023 09:25
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