Hallo,
ich habe das Forum schon durchsucht, aber für meinen speziellen Fall keine direkte Antwort gefunden. Folgendes: Seinerzeit habe ich einen neuen, verschweißten PC bei einer Privatperson gekauft und diesen mit dem unter uns geschlossenen Kaufvertrag steuerlich geltend gemacht.
Ich bin freier Journalist und weise in der Regel die 7 % MwSt. auf meine Dienstleistung aus - den Rechner habe ich selbstverständlich ohne Vorsteuerabzug geltend gemacht, da er ja meinerseits von einer Privatperson erworben worden. Nun genügt dieser PC nicht mehr den Anforderungen und soll verkauft werden.
Wie muss ich die Rechnung ausstellen? Muss ich 19 Prozent MwSt ausweisen, oder 0 Prozent - da ich selbst die VSt nicht abziehen konnte?
Ich freue mich auf Rückmeldungen.
Als Freiberufler gebrauchten PC verkaufen
1. September 2023
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Frage vom 1. September 2023 | 07:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Freiberufler gebrauchten PC verkaufen
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#1
Antwort vom 1. September 2023 | 11:22
Von
Status: Lehrling (1992 Beiträge, 1155x hilfreich)
M.E. mit 19%, da kein Umsatz vorliegt, für den der ermäßigte Steuersatz anzuwenden wäre.
§ 4 Nr. 28 greift hier nicht, ebenso wenig § 25a, da Sie kein Wiederverkäufer sind.Zitat...oder 0 Prozent - da ich selbst die VSt nicht abziehen konnte? :
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