Hallo,
ich habe gerade mit meinem zuständigen Finanzamt gesprochen. Es geht darum, dass ich neben meinem sozialversicherungspflichtigen Job zusätzlich freiberuflich (als Nachhilfelehrer) Geld einnehmen möchte.
Der Finanzbeamte sagte, solange ich durch meine freiberufliche Arbeit nicht mehr als 17.500,- EUR jährlich einnehme, muss ich darauf keine Steuern zahlen und es genügt wenn ich das Formular 034250 (Fragebogen zu steuerlichen Erfassung) ausfülle.
Ich möchte nur nochmal nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe:
Wenn ich z.B. 20.000,- EUR brutto im Jahr durch meinen sozialversicherungspflichtigen Job einnehme, zahle ich in Steuerklasse I ca. 1.440,- EUR Lohnsteuer.
Wenn ich jetzt freiberuflich beispielsweise 5.000,- EUR dazuverdiene, erhöht sich meine Steuerlast von 1.440,- EUR nicht?
Oder muss ich dann in der Steuererklärung von einem Bruttojahreseinkommen von 25.000,- EUR ausgehen und insgesamt ca. 2.570,- EUR Lohnsteuer zahlen?
Ich bin verwirrt...
Als Freiberufler nebenberuflich 17.500 EUR steuerfrei einnehmen?
15. Januar 2018
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Frage vom 15. Januar 2018 | 10:14
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Freiberufler nebenberuflich 17.500 EUR steuerfrei einnehmen?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2018 | 10:39
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Zitatch möchte nur nochmal nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe: :
Nein. In der Steuererklärung wird das zusammengerechnet, wobei Umsatz ungleich Gewinn.
Bis zu einem Umsatz von 17.500€ muss man keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen (und darf auch keine Vorsteuer ziehen). Stichwort Kleinunternehmerregelung.
-- Editiert von Tasti123 am 15.01.2018 10:40
#2
Antwort vom 15. Januar 2018 | 11:10
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Wenn ich jetzt freiberuflich beispielsweise 5.000,- EUR dazuverdiene, erhöht sich meine Steuerlast von 1.440,- EUR nicht?
Selbstverständlich erhöht sich Deine Steuerlast.
Zitat:Oder muss ich dann in der Steuererklärung von einem Bruttojahreseinkommen von 25.000,- EUR ausgehen und insgesamt ca. 2.570,- EUR Lohnsteuer zahlen?
So einfach ist das nicht. Da auf die 5.000€ keine Sozialabgaben anfallen, erhöht sich die Steuer auf ca. 2.800€.
Die Grenze von 17.500€ gilt ausschließlich für die Umsatzsteuer, nicht jedoch für die Einkommensteuer. Bei der Einkommensteuer gibt es keinen Freibetrag für Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.
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#3
Antwort vom 15. Januar 2018 | 11:51
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok, danke für die Antworten.
ZitatSo einfach ist das nicht. Da auf die 5.000€ keine Sozialabgaben anfallen, erhöht sich die Steuer auf ca. 2.800€. :
Wie kann ich das genau berechnen? Gibt es dafür auch einen Onlinerechner wie den hier: https://www.brutto-netto-rechner.info/
#4
Antwort vom 15. Januar 2018 | 16:15
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17282x hilfreich)
Da auf die 5.000€ keine Sozialabgaben anfallen, erhöht sich die Steuer auf ca. 2.800€. Das ist so nicht richtig: Nachhilfelehrer, sofern sie mehr als 450 Euro im Monat verdienen, sind rentenversicherungspflichtig. Insofern gehen 20 % RV-Beitrag von seinem Gewinn ab, die wiederum weitgehend steuerlich absetzbar sind.
-- Editiert von muemmel am 15.01.2018 16:16
#5
Antwort vom 15. Januar 2018 | 16:32
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNachhilfelehrer, sofern sie mehr als 450 Euro im Monat verdienen, sind rentenversicherungspflichtig. Insofern gehen 20 % RV-Beitrag von seinem Gewinn ab, die wiederum weitgehend steuerlich absetzbar sind. :
Auch wenn ich schon einen anderen - voll sozialversicherungspflichtigen - Job habe?
#6
Antwort vom 15. Januar 2018 | 16:35
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17282x hilfreich)
Auch dann: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/02_Start_ins_Berufsleben/03_Existenzgruender/01_Selbststaendig_und_pflichtversichert/selbststaendig_und_pflichtversichert_node.html
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