Hallo,
wie haben unser Haus in Berlin November 2017 gekauft und mussten bis jetzt 180 Euro Grundsteuer je Quartal bqgezahlen. Für 300 m2 Grundstück schon Recht viel wie ich finde. Mit der neuen Besteuerung haben wir das Glück, dass wir nun weitaus weniger bezahlen müssen: 69 Euro je Quartal. Ist natürlich Klasse. Nun aber meine Frage.
Kann man nun den höheren Wert von 2017, ist ja nicht so lange her, anfechten. Weil die Differenz ist ja massiv weit auseinander?
Alten Grundsteuerbescheid: Höhere Besteuerung zurückfordern möglich?
3. November 2024
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Frage vom 3. November 2024 | 08:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alten Grundsteuerbescheid: Höhere Besteuerung zurückfordern möglich?
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#1
Antwort vom 3. November 2024 | 10:27
Von
Status: Unbeschreiblich (49452 Beiträge, 17383x hilfreich)
ZitatKann man nun den höheren Wert von 2017, ist ja nicht so lange her, anfechten. :
Nein
ZitatWeil die Differenz ist ja massiv weit auseinander? :
Mit der Begründung sowieso nicht.
Die Grundstücksgröße hat übrigens nur einen geringen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer.
-- Editiert von User am 3. November 2024 10:28
#2
Antwort vom 3. November 2024 | 13:58
Von
Status: Student (2610 Beiträge, 706x hilfreich)
Ich habe keine Ahnung, wie weit man in Berlin ist, aber bei uns in Bayern sind die Gemeinden noch weit davon entfernt neue GrSt-Bescheide für 2025 zu versenden. Ist das tatsächlich schon ein GrSt-Bescheid oder nur auf Grund des Messbetrages errechnet?Zitat:Berlin
Kann man mit dem Birnenpreis von heute den Apfelpreis von gestern anfechten? Die GrSt bis 2024 und die GrSt ab 2025 basieren auf zwei total unterschiedlichen Berechnungen und sind daher nicht vergleichbar.Zitat:Kann man nun den höheren Wert von 2017, ist ja nicht so lange her, anfechten.
Beim Einheitswert hat die Grundstücksgröße nur in Ausnahmefällen-der hier eindeutig nicht vorliegt!- überhaupt Einfluss auf den EW und damit der GrSt!Zitat:Die Grundstücksgröße hat übrigens nur einen geringen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer.
taxpert
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