Hallo liebe Experten,
Ich benötige einen Rat bzgl. der Anerkennung von einer Mietkaufphase auf die Spekulationsfrist.
Folgende Situation:
Im März 2010 habe ich mich mit meiner Mutter darauf geeinigt ihre Immobilie zu übernehmen.
Da ich zu diesem Zeitpunkt keinen Kredit bekam einigten wir uns auf einen Mietkauf.
Im Juni 2015 wurde die Immobilie an meine Ehefrau verkauft. In der notariellen Urkunde wird die Mietkaufphase aufgeführt und der bis dahin gezahlte Mietzins auf den in 2010 vereinbarten Kaufpreis angerechnet.
Im Juli 2017 hat mich mein Arbeitgeber ins Ausland versendet. Bis dahin hatten wir die Immobilie selber genutzt und seitdem vermietet.
Die Entsendung endet diesen Sommer und wir würden nun gerne unsere Wohnsituation verändern.
Hierzu müsste die existieren Immobilie verkauft werden.
Die Frage ist, ob die Phase des Mietkaufs vom März 2010 bis Juni 2015 auf die Spekulationsfrist von 10 Jahren angerechnet werden kann oder ob die Frist erst mit der notariellen Beurkundung beginnt?
-- Editiert von Florch am 29.01.2020 04:02
-- Editiert von Florch am 29.01.2020 04:05
Anerkennung Mietkauf auf Spekulationsfrist
29. Januar 2020
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Frage vom 29. Januar 2020 | 04:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anerkennung Mietkauf auf Spekulationsfrist
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#1
Antwort vom 29. Januar 2020 | 07:25
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Die Frist beginnt erst mit der notariellen Beurkundung.
Und jetzt?
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