Anerkennung doppelte Haushaltsführung (wohnhaft bei Elternteil)

15. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
stiner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anerkennung doppelte Haushaltsführung (wohnhaft bei Elternteil)

Hallo liebe Forumgemeinde,

ich habe eine Frage zur Anerkennung der doppelten Haushaltsführung. Ich (26 J.) wohne im Ort A bei meiner alleinerziehenden Mutter, bin aber da ich beruflich nach meinem Studium in der Stadt B angefangen habe zu arbeiten, auch dort in eine möblierte Wohnung gezogen in der ich von Mo-Fr. schlafe. Ich fahre jedes Wochenende und im Urlaub nach Hause und beteilige mich in Form von Bargeld für Einkäufe, Hilfe im Haushalt und Garten an dem täglichen Leben (allerdings alles bar und spontan mit meiner Mutter). Alle meine Verwandten und Freunde leben im Ort A.

Habe ich eine Chance, dass ich meine Zweitwohnung in der Stadt B als doppelten Haushalt anerkannt bekomme? ich lese hier immer wieder widersprüchliche Aussagen, da ich noch bei einem meiner Elternteile lebe und nicht in einer extra Wohnung im Ort A wohne, hier dann jedoch keine Anerkennung erfolgt. Ich habe auch etwas bedenken was Nachweis etc. angeht. Ich könnte lediglich Tankstellennachweise etc. aus dem Ort A nachweisen, aber keine Bargeldübergaben an meine Mutter für Einkäufe etc. Ich führe allerdings ein Haushaltsbuch in Excel, wo ich alle meine Ausgaben/Einnahmen dokumentiere, allerdings ohne Kassenzettel etc.

Haben andere Personen schon ähnliche Erfahrungen gemacht und können mir in diesem Punkt weiterhelfen? Ich habe schon überlegt, einfach die Angaben zu machen und in der Steuererklärung anzukreuzen, dass ich einen eigenen Haushaltsstand im Ort A habe und auf Nachfragen des Finanzamtes abwarte.

Ich frage mich nur auch wie es ist, wenn mir die Wohnung nicht anerkannt bekomme, ob ich dann nicht wenigstens die Heimfahrten von Ort B in Ort A anerkannt bekomme, da diese eine hohe Belastung (> 90 km) darstellen.
Meinen täglichen Arbeitsweg von Ort A zur Tätigkeitsstätte in B angeben kann ich ja auch nicht, da ich diese ja nur Fr. + So. fahre für meinen Weg in die Zweitwohnung.

Ich bin in der Sache gerade etwas überfragt und würde mich wie gesagt über Erfahrungen und Meinungen freuen.

Beste Grüße
stiner

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Das Problem ist, dass Du nach meiner Auffassung in Ort A keinen eigenen Hausstand hast. Eine Kostenbeteiligung an der Haushaltsführung Deiner Mutter reicht da nicht. Wichtige Voraussetzung ist das Bewohnen der Wohnung aus eigenem Recht. Das dürfte hier fehlen.

Da sich im Ort A jedoch Dein Lebensmittelpunkt befindet kannst Du im Rahmen der Pendlerpauschale die Heimfahrt am Wochenende geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass Du am Freitag direkt von der Arbeit zum Ort A fährst und am Montagmorgen direkt von Ort A zur Arbeit.

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#2
 Von 
stiner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich mir fast gedacht. Vielen Dank für die Antwort.

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