Guten Tag.
Person A würde es interessieren, ob er diese Einnahmen
bei seiner Einkommenssteuer angeben muß!
Person A erhält eine Erwerbsminderungsrente und eine private Berufsunfähigkeitsrente.
2x pro Jahr vermietet er seinen Verkaufsanhänger an einen Bekannten gegen Rechnung (ohne Mwst).
Mit diesn Einnahmen deckt Person A seine laufenden Unkosten wie Steuer,Versicherung etc.
Muß Person diese Einnahmen (max. 380 Euro pro Jahr) bei seiner Einkommenssteuer angeben?
Evtl. mit Abschreibung über 10 Jahren?
Dann kommt ein jährl. Verlust raus, spricht Person hätte gar keine effektive Einnahme damit.
Vielen Dank!
Angabe dieser Einnahmen bei der Einkomm.steuer?
10. Juli 2013
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Frage vom 10. Juli 2013 | 17:08
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 3x hilfreich)
Angabe dieser Einnahmen bei der Einkomm.steuer?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 11. Juli 2013 | 17:20
Von
Status: Unbeschreiblich (32869 Beiträge, 17264x hilfreich)
Ach nee, ich dachte, er gibt sie ohnehin an: http://www.123recht.net/Betreibe-ich-bereis-ein-Gewerbe-2xJahr-Vermietun-__f428512.html Legen Sie sich doch mal auf eine Story fest...
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