Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

26. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
go545444-51
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Hallo liebes Forum!

ich stehe kurz da vor mich beim Finanzamt als Freiberufler anzumelden (Ich erstelle Webseiten für Kunden), bei Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung häng ich beim Punkt 3.1 fest, weil Ich mir nicht sicher bin wie hoch Ich die Zahlen dort ansetzen muss.

Ich hab schon oft vor Warnungen von zu hohen Summen gelesen, da man Ja schnell ins Steuerliche Fettnäpchen treten kann, dass will Ich ja vermeiden.
Ich sehe aber auch viel Potential in meiner Gegend weswegen Ich auch Angst hab das zu niedrig anzusetzen.

Kann Ich das später noch erhöhen wenn es dann doch besser läuft und was droht mir wenn Ich dann dank der Auftragslage viel mehr verdiene als Ich angegeben hab?

Und gilt dass dann auch alles bei Punkt 7.1 ?
Ich hoffe Ihr könnt mir wieder einmal helfen!

-- Editiert von go545444-51 am 26.05.2020 12:03

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ich hab schon oft Warnungen von zu hohen Summen gelesen


Die Steuervorauszahlungen werden nach der Zahl festgelegt, die Du dort einträgst. Die Zahl sollte einigermaßen realistisch sein, wobei klar ist, dass es sich nur um eine Schätzung handelt.

Zitat:
Kann Ich das später noch erhöhen wenn es dann doch besser läuft und was droht mir wenn Ich dann dank der Auftragslage viel mehr verdiene als Ich angegeben hab?


Ja, das geht. Die Zahl kann auch nachträglich gesenkt werden, wenn man feststellt, dass es deutlich schlechter läuft als gedacht.

Am Ende erfolgt der Ausgleich über die Einkommensteuererklärung.

Zitat:
Und gilt dass dann auch alles bei Punkt 7.1 ?


Nein, bei Punkt 7.1 geht es darum, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann oder nicht.

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