Hallo!
Ich habe mich Selbsständig gemacht und bin gerade dabei den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. So weit, so nicht gut. Ich hänge gerade beim Punkt "Angaben zur Festsetzung der Vorrauszahlung"
Das ich der Steuerpflichtige bin etc. ist mir klar. Was mir nicht klar ist, muss ich meine Frau, die als Angestellte arbeitet (NICHT bei mir) unter Ehegatte, direkt in der Spalte daneben im Bereich "Nichtselbstständige Arbeit" eintragen?
Wenn ja, warum ??? Was hat meine Frau und ihre Einkünfte /Gehalt (was sie ja schon versteuert) mit meiner steuerlichen Erfassung zu tun?
Über eine Zeitnahe Antwort würde ich mich sehr freuen.
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"Glück Auf!"
Angaben zur Festsetzung der Vorrauszahlung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ist relevant falls ihr Ehegattensplitting habt.
Mit Blick auf deine Liquiditätsplanung: setze deine Gewinne nicht zu hoch an, da du in Vorleistung treten musst. Besser ist es am Ende des entsprechenden Jahres nachzuzahlen.
Ja die Einkünfte Deiner Frau müssen eingetragen werden, da für die eventuelle Festsetzung der Vorauszahlungen eure Einkommen zusammen gerechnet werden.
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--- editiert vom Admin
Vernünftige Liquiditätsplanung vorausgesetzt.
Normalerweise sollte man als Existenzgründer sowieso hohe Betriebsausgaben haben, die zur Einrichtung des Betriebs notwendig sind. Also kann man wohl davon ausgehen, dass hier sowieso kein so großer Gewinn sein dürfte.
Wie die Nachzahlung kombiniert mit Vorauszahlungen für 2 Jahre zustand kommen soll, ist mir allerdings schleierhaft.
Faszinierend, wie hier einige Herrschaften so gute Tipps abgeben können, ohne den Sachverhalt überhaupt nur ansatzweise zu kennen. Wieso hat denn zB jeder Existenzgründer automatisch hohe Kosten???
Fakt ist: Die Einkünfte des Ehegatten sind mit anzugeben, sofern ihr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werdet. Das wird in der Mehrheit der Fälle günstiger sein. Die Lohnsteuer ders Ehegatten wird dabei angerechnet, es gibt also keine Doppelbesteuerung.
Die eigenen Gewinne sollte man unbedingt so angeben, wie man sie auch erwartet. Außerdem sollte die Angabe nicht wesentlich von der Prognoserechnung abweichen, die ggf. der Arbeitsagentur vorgelegt wurde. Da git es Querprüfungen.
Wenn Du noch gar keine Finanzplanung gemacht hast, solltest Du den ganzen Kram ohenhin dringend jemandem geben, der sich damit auskennt!
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"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"
"Die eigenen Gewinne sollte man unbedingt so angeben, wie man sie auch erwartet."
Mit welcher Begründung sollte ich nicht einen niedrigeren Gewinn erwarten dürfen?
"Wenn Du noch gar keine Finanzplanung gemacht hast, solltest Du den ganzen Kram ohenhin dringend jemandem geben, der sich damit auskennt!"
Kommt drauf an, was er machen will.
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