Angaben zur Festsetzung der Vorrauszahlung

4. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
AlexG
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 21x hilfreich)
Angaben zur Festsetzung der Vorrauszahlung

Hallo!
Ich habe mich Selbsständig gemacht und bin gerade dabei den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. So weit, so nicht gut. Ich hänge gerade beim Punkt "Angaben zur Festsetzung der Vorrauszahlung"
Das ich der Steuerpflichtige bin etc. ist mir klar. Was mir nicht klar ist, muss ich meine Frau, die als Angestellte arbeitet (NICHT bei mir) unter Ehegatte, direkt in der Spalte daneben im Bereich "Nichtselbstständige Arbeit" eintragen?

Wenn ja, warum ??? Was hat meine Frau und ihre Einkünfte /Gehalt (was sie ja schon versteuert) mit meiner steuerlichen Erfassung zu tun?

Über eine Zeitnahe Antwort würde ich mich sehr freuen.


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Ist relevant falls ihr Ehegattensplitting habt.

Mit Blick auf deine Liquiditätsplanung: setze deine Gewinne nicht zu hoch an, da du in Vorleistung treten musst. Besser ist es am Ende des entsprechenden Jahres nachzuzahlen.

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#2
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Ja die Einkünfte Deiner Frau müssen eingetragen werden, da für die eventuelle Festsetzung der Vorauszahlungen eure Einkommen zusammen gerechnet werden.

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#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Vernünftige Liquiditätsplanung vorausgesetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Normalerweise sollte man als Existenzgründer sowieso hohe Betriebsausgaben haben, die zur Einrichtung des Betriebs notwendig sind. Also kann man wohl davon ausgehen, dass hier sowieso kein so großer Gewinn sein dürfte.

Wie die Nachzahlung kombiniert mit Vorauszahlungen für 2 Jahre zustand kommen soll, ist mir allerdings schleierhaft.

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#6
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Faszinierend, wie hier einige Herrschaften so gute Tipps abgeben können, ohne den Sachverhalt überhaupt nur ansatzweise zu kennen. Wieso hat denn zB jeder Existenzgründer automatisch hohe Kosten???

Fakt ist: Die Einkünfte des Ehegatten sind mit anzugeben, sofern ihr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werdet. Das wird in der Mehrheit der Fälle günstiger sein. Die Lohnsteuer ders Ehegatten wird dabei angerechnet, es gibt also keine Doppelbesteuerung.

Die eigenen Gewinne sollte man unbedingt so angeben, wie man sie auch erwartet. Außerdem sollte die Angabe nicht wesentlich von der Prognoserechnung abweichen, die ggf. der Arbeitsagentur vorgelegt wurde. Da git es Querprüfungen.
Wenn Du noch gar keine Finanzplanung gemacht hast, solltest Du den ganzen Kram ohenhin dringend jemandem geben, der sich damit auskennt!

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"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"

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#7
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

"Die eigenen Gewinne sollte man unbedingt so angeben, wie man sie auch erwartet."
Mit welcher Begründung sollte ich nicht einen niedrigeren Gewinn erwarten dürfen?

"Wenn Du noch gar keine Finanzplanung gemacht hast, solltest Du den ganzen Kram ohenhin dringend jemandem geben, der sich damit auskennt!"
Kommt drauf an, was er machen will.

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