Hallo,
ich (24 J.) bin seit 9 Jahren Halbwaise. Mein Vater war in einer Erbengemeinschaft mit noch drei Brüdern. Nach dem Tod bin ich an seine Stelle in der Erbengemeinschaft gerückt. Nun bin ich seit zwei Jahren ausgelernt, arbeite Vollzeit und muss somit Steuern zahlen. Mit dem ersten Steuerbescheid dann der Schreck: ein vierstelliger Bertag bei Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft. Einer der Brüder betreibt noch Landwirtschaft. Zu keinem der Geschwister besteht Kontakt und das wird sich leider auch nicht ändern (wurde schon versucht). Also habe ich den Betrag wie angegeben nachgezahlt. Ich hatte somit nicht wie normal eine Steuererstattung, sondern musste über 1000€ nachzahlen. Ich dachte eben, das gehört nun mal zu der Erbengemeinschaft, auch wenn ich selbst keine der landwirtschaftlichen Einnahmen bekomme... Auch in meiner Ausbildung musste ich schon Steruern nur deswegen zahlen.
Heute habe ich den Steuerbescheid für 2016 bekommen, selbes Spiel wie letztes Jahr: Vierstellige Summe mit Einnahmen aus Landwirtschaft. Ich muss einiges nachzahlen, was fast mein komplettes Monatsgehalt ist .
Weiß jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, das anzufechten, da ich keine der Einnahmen bekomme, sondern der Mann alles behält und ich schön Steuern nachzahlen soll...? Die anderen Geschister bekommen meines Wissens auch nichts von den Einnahmen.
Ich würde gern aus der Erbengemeinschaft austreten, weiles so ja nicht weiter gehen kann... Aber kommen dann evtl. noch höhere Kosten auf mich zu?
Ich bin eigentlich nur noch drin, weil es ein Paar Grundstücke oder Wiesen (weiß ich nicht genau, was alles...) gibt, die vielleicht mal verkauft werden, wenn alle Beteiligen zustimmen. Nur ob sich das lohnt...
Es würde mich freuen, wenn mir jemand einen Rat geben könnte!
Viele Grüße
Angebliche Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft
10. August 2017
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Frage vom 10. August 2017 | 14:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebliche Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft
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#1
Antwort vom 10. August 2017 | 14:47
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Das Ganze ist kein steuerrechtlichen Problem, sondern ein erbrechtliches.
Grundsätzlich einfach mal im Erbrechtsforum unter "Erbauseinandersetzung" suchen oder den Sachverhalt (am besten ohne die steuerlichen Aspekte) dort posten!
taxpert
Und jetzt?
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