Angestellt + Freiberufler. Wohin mit den Werbungskosten?

10. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)
Angestellt + Freiberufler. Wohin mit den Werbungskosten?

Hallo, ich bin angestellter Arzt in einer Klinik und freiberuflicher Notarzt. Ich war jetzt zwei Jahre bei einem Steuerberater, aber ich hab mich jetzt entschieden meine Steuererklärung dich mal selber zu machen. Momentan weiß ich leider oft nicht so genau wo ich keine Werbungskosten angeben soll. Wenn ich beispielsweise Büroartikel kaufe (als Beispiel Tintenpatronen), so könnte ich die entweder als Werbungskosten bei der Festanstellung, oder in meiner EÜR für die freiberufliche Tätigkeit angeben. Ebenso verhält es sich mit Mitgliedschaften in Berufsverbänden. Wo macht die Angabe dieser Kosten denn mehr Sinn?
vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Es geht weniger um den Sinn, sondern um die tatsächliche Verwendung!
Aus steuerlicher Sicht könnte eine vollständige Zuordnung zur selbständigen Tätigkeit vorteilhaft sein, da es für die nichtselbständige Tätigkeit den Arbeitnehmer-Pauschbetrag gibt.
Da die Kosten jedoch beide Einkünfte betreffen, wäre eine Schätzung (z.B. 50:50) sachgerecht.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Aus steuerlicher Sicht könnte eine vollständige Zuordnung zur selbständigen Tätigkeit vorteilhaft sein, da es für die nichtselbständige Tätigkeit den Arbeitnehmer-Pauschbetrag gibt.
Wobei natürlich eine solche -nenne wir es steuer-optimierte- Zuordnung keine Grundlage im Steuerrecht hat und man sich ggf. dann bereits im §378 AO befindet!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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