Angestellt und Selbstständig

26. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.11.2016 23:01:45
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 26x hilfreich)
Angestellt und Selbstständig

Als Angestelletr spiele ich mit dem Gedanken, auch nebenbei als Immobilienmakler zu arbeiten. Die Zulassung hierzu habe ich, das Gewerbe ist aber derzeit nicht angemeldet.

Trifft es zu, dass ich anfangs z.B. die Ausgaben als Makler (Auto/ Tanken/ Inspektionen, Computer, etc.) oder zumindest einen Teil von meinen Einkünften als Angestellter "herunter" rechnen kann?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Trifft es zu, dass ich anfangs z.B. die Ausgaben als Makler (Auto/ Tanken/ Inspektionen, Computer, etc.) oder zumindest einen Teil von meinen Einkünften als Angestellter "herunter" rechnen kann? Nö. Zunächst werden Sie die von Ihren Einnahmen als Makler "runterrechnen". Wenn dabei eine negative Zahl herauskommt, kann man das ein bis zwei Jahre mit Einkünften aus anderen Einkommensarten verrechnen - das wäre in dem Fall in der Tat das Angestelltengehalt.
Bei Auto und Computer ist natürlich darauf zu achten, die Beträge entsprechend der Nutzung aufzuteilen - es sei denn, Sie hätten mehrere Autos und Computer. Wenn nicht, ist ja davon auszugehen, daß Sie die auch privat bzw. für die Arbeitnehmertätigkeit nutzen.

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