Hallo liebe Experten,
Ich habe eine Frage die etwas speziell ist.
Zur Vorgeschichte: Ich betreibe eine Fahrschule als Einzelunternehmung. Eine meiner Angestellten Fahrlehrer ist meine Frau. Mein Steuerberater sagte mir, dass sie als meine Ehefrau für mich arbeiten darf ohne das ich ihr ein Gehalt oder Lohn zahle. Dies hat natürlich enorme Vorteile in Bezug auf die Lohnnebenkosten. In Sachen Krankenkasse ist die bei mir familienversichert.
Nun möchte ich eine Kooperation mit einer anderen Fahrschule eingehen. Das heißt meine Frau würde in der anderen Fahrschule Fahrstunden geben, die die andere Fahrschule deren Schülern in Rechnung stellt. Ich würde dann die Arbeitszeit meiner Frau der anderen Fahrschule in Rechnung stellen.
Zu dieser Kooperation gibt es Musterverträge wo von sozialversicherungspflichtig angestellten Fahrlehrern die Rede ist. Mein Steuerberater hat sich darauf bezogen und meinte das ist nicht möglich. Ich müsse meine Frau sozialversicherungspflichtig anstellen. Dann würden aber die Abgaben die Einnahmen übersteigen.
Meine Frage ist nun, hat mein Steuerberater Recht?
Gibt es noch eine andere Möglichkeit für mich ohne diese hohen Abgaben?
Angestellte „ausleihen" aber wie?
Zitat :Meine Frage ist nun, hat mein Steuerberater Recht?
ja
Ok. Nur damit ich es verstehe: Wenn mein Angestellter eine Leistung für mich erbringt, stelle ich diese Leistung dem Kunden in Rechnung. Hier ist die andere Fahrschule der Kunde. Was ist anders?
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Wenn bisher die Beschäftigung deiner Frau im eigenen Betrieb als 'familiäre Mithilfe' und ohne Lohnzahlung möglich war, muss die Tätigkeit deiner Frau eher sparsam gewesen sein - du erzählst allerdings nichts über den Umfang.
Dass deine Frau bei einer anderen Fahrschule angestellt wird, aber an dich ausgeliehen wird, wäre Arbeitnehmer-Überlassung und dürfte schon am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz scheitern.
Warum beginnst du nicht einfach damit, dass du deine Frau als Minijoberin anstellst mit Rentenversicherungsbeiträgen, damit sie eigene Ansprüche aufbaut?
Zitat :Dies hat natürlich enorme Vorteile in Bezug auf die Lohnnebenkosten.
Vorteile für dich. Für deine Frau hat das eher enorme Nachteile.
Zitat :Dass deine Frau bei einer anderen Fahrschule angestellt wird, aber an dich ausgeliehen wird, wäre Arbeitnehmer-Überlassung und dürfte schon am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz scheitern.
Das ist eher anders herum geplant gewesen. Steht aber im Eingangspost beschrieben.
Zitat :
Warum beginnst du nicht einfach damit, dass du deine Frau als Minijoberin anstellst mit Rentenversicherungsbeiträgen, damit sie eigene Ansprüche aufbaut?
Das hat mehrere Gründe. Der Hauptgrund sind die Kosten. Wahrscheinlich wird sie nicht soviel arbeiten, dass sich das Ganze lohnt.
Zitat :Vorteile für dich. Für deine Frau hat das eher enorme Nachteile.
Nein, das denke ich nicht. Wir nutzen nur andere, wahrscheinlich bessere Möglichkeiten, für unsere Altersvorsorge vorzusorgen. Löblich, dass du dir solche Sorgen um meine Frau machst. Ich kann aber allein für sie sorgen und das ist auch nicht das Thema hier. Ich habe im Eingangspost nach Alternativen gesucht um die Lohnnebenkosten gering zu halten. Bisher habe ich das Gefühl, dass ich eher Kritik für mein Vorhaben ernte.
Vielleicht sollte man sich mal über die "kurzfristige Beschäftigung" informieren.
Zitat :Bisher habe ich das Gefühl, dass ich eher Kritik für mein Vorhaben ernte.
Ich hätte gewettet, dass die Antworten auf deine Frage eingehen, ob das geht, was du dir vorstellst.
Ich bedanke mich für die Antworten, die sich wirklich auf meine Frage bezogen, auch wenn es eigentlich nur diese Antwort war.
Zitat :Zitat (von Stefan3411):
Meine Frage ist nun, hat mein Steuerberater Recht?
ja
Auf die Nachfrage ob es noch andere Möglichkeiten gibt, gab es leider keine Reaktion. Schade, dass man so am Thema vorbeiredet.
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