Anlage EÜR 2018

24. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
kellynuttela
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anlage EÜR 2018

Hallo! Ich habe eine Frage zur Anlage EÜR. Ich bin eine Studentin und 2018 hatte ich einen Werkstudentenjob und nebenbei arbeitete ich noch als Sprachdozentin (also selbstständig). Meine Nettoverdienste insgesamt gemäß der Einkommenssteuererklärung waren 9160 EUR. Und jetzt zu meiner Frage: welche Summe soll ich unter umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungempfänger nach §13b UStG eintragen? die 9160 netto, oder 1050 Brutto, oder nur die Verdienste von der selbständigen Tätigkeit?

Ich hoffe auf Ihre Hilfe und danke in Voraus!
Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4845 Beiträge, 1171x hilfreich)

nur die Verdienste von der selbständigen Tätigkeit

Aber wahrscheinlich in Zeile 11 (KZ 111), wenn Sie umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer sind.


-- Editiert von Cybert. am 24.09.2019 11:36

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#2
 Von 
kellynuttela
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort! Meine letzte Steuererklärung hat mir ein Steuerberater gemacht, da hatte ich höhere Verdienste und keinen anderen Job. In die Zeile 11 wurde damals aber nichts eingetragen. ich werde aber noch nachschlagen ob ich als Kleinunternehmer gelte.

Noch eine Frage hätte ich: muss ich auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben? Welche Verdienste kommen da rein (Brutto/netto gesamt oder nur von der selbstständigen Tätigkeit)?
Danke vielmals!

-- Editiert von kellynuttela am 24.09.2019 13:10

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4845 Beiträge, 1171x hilfreich)

Weisen Sie in Ihren Rechnungen USt aus? Haben Sie USt-Voranmeldungen abgegeben? Haben Sie Vorsteuerbeträge geltend gemacht?

Ich vermute nicht...

Möglicherweise haben Sie ja Umsätze, für die der Lesitungsempfänger die USt schuldet. Dafür bedarf es aber weiterer Informationen zu Ihrer Tätigkeit und den Leistungsempfängern.

Grundsätzlich müssen Sie eine USt-Erklärung abgeben, unabhängig davon, ob Sie Kleinunternehmer sind.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kellynuttela
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Weisen Sie in Ihren Rechnungen USt aus? Haben Sie USt-Voranmeldungen abgegeben? Haben Sie Vorsteuerbeträge geltend gemacht?

Ich vermute nicht...

Ihre Vermutung ist wahr. Verstehe ich Sie richtig, hier soll ich nur die Verdienste aus der selbständigen Tätigkeit eintragen?

PS bei der letzten USt Erklärung wurde nur die Zeile zu steuerfreien Umsätze ohne Versteuerung ausgefüllt und zwar nach §4, Nr. 21 UStG.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4845 Beiträge, 1171x hilfreich)

hier soll ich nur die Verdienste aus der selbständigen Tätigkeit eintragen?

Ja!

Ich würde dennoch nur die Angaben zur Kleinunternehmerregelung ausfüllen, wenn Ihre unterrichtende Tätigkeit die einzige selbständige ist.
Jedenfalls sind das im Inland keine nichtsteuerbaren Umsätze und keine i.S.d. § 13b UStG.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

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