Hallo liebe User,
In der Anlage FW in Elster (die wir versuchsweise mit einreichen, da unsere Dachsanierung zwar EnEV-konform ist, aber nicht von der KfW bezuschusst werden konnte), wird die Nutzfläche unseres Hauses abgefragt.
Ich bin mir absolut sicher, daß Wohnfläche und Nutzfläche gerade in offiziellem Gebrauch etwas völlig anderes ist.
Wenn hier nach der Nutzfläche gefragt ist, wären also nur Nebenräume, Keller, Heizraum von Interesse...das kann doch nicht sein?
In der Hilfe findet man nichts und im Netz steht nur, man soll die Wohnfläche angeben.
Selbst unser Steuerberater ist überfragt.
Vielen Dank für einen Tip!
GVG, Paul
Anlage FW Elster (2022)
Zitat :Wenn hier nach der Nutzfläche gefragt ist, wären also nur Nebenräume, Keller, Heizraum von Interesse...das kann doch nicht sein?
Die Nutzfläche schließt die Wohnfläche ein.
Zitat :In der Anlage FW in Elste
Was willst Du eigentlich mit der Anlage FW beantragen?
Zitat :da unsere Dachsanierung zwar EnEV-konform ist, aber nicht von der KfW bezuschusst werden konnte), wird die Nutzfläche unseres Hauses abgefragt.
Das gehört in die Anlage energetische Sanierungen.
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Hallo und vielen Dank für Eure Antworten!
Daß die Wohnfläche in der Nutzfläche mit drin ist, finde ich überraschend (da die beiden Begriffe normalerweise genau dafür da sind, das rechtssicher zu unterscheiden), aber wenn es hier so ist, werden wir es so machen. Danke für den Rat!
Daß wir die Anlage FW brauchen, hat uns der Steuerberater gesagt; der Dachdecker meinte, daß das nicht geht und nicht nötig ist, weil wie keinen Anspruch auf KfW-Förderung gehabt hätten und eben nur die EnEV erfüllt haben (also nicht darüber hinaus).
Von einer anderen Anlage hat er aber auch nicht gesprochen; er meinte, in unserer Situation brauchen wir da gar nix versuchen (die Kosten für den Dachdecker setzen wir natürlich bei den Handwerklichen Dienstleistungen ab).
Danke für Deinen Tip ebenso!
Paul
...ok, habe mir jetzt die Anlage "Energetische Maßnahmen" angesehen; das sieht schon mal sehr gut aus.
Danke für den Tip!
...nur noch eine kleine Frage dazu: hier kann man "Kosten für energetische Dachsanierung" eingeben.
Wir haben momentan in der Anlage "Haushaltsnahe Dienstleistungen" natürlich nur die Arbeitszeit des Dachdeckers drin.
Gehören hier dann die Materialkosten rein? Oder beides hier?
Vielen Dank für Eure Mühe nochmal!
GLG
Paul
Zitat :Wir haben momentan in der Anlage "Haushaltsnahe Dienstleistungen" natürlich nur die Arbeitszeit des Dachdeckers drin.
Bei Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen scheidet eine Absetzbarkeit als Handwerkerkosten aus.
Zitat :Gehören hier dann die Materialkosten rein? Oder beides hier?
Beides
Zitat :er meinte, in unserer Situation brauchen wir da gar nix versuchen
Die Mindestanforderungen für eine Absetzbarkeit sin in der ESanMV festgelegt. Die Einhaltung dieser Mindestanforderungen muss durch eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nachgewiesen werden.
Wenn aber das Fachunternehmen bereits sagt, dass die Mindestanforderungen nicht eingehalten werden, dann kann man sich die Beantragung wohl gleich sparen und sich dann auf die Absetzbarkeit als Handwerkerkosten beschränken.
Hallo und vielen Dank für die Mühe und diese tollen Auskünfte!!:-)
Jetzt wissen wir Bescheid und sparen uns den Aufwand mit der zusätzlichen Anlage.
...ist ja auch mal eine gute Nachricht;-).
VG und eine schöne Adventszeit, Paul
Und jetzt?
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