Anlage G Steuerermäßigung § 35 EStG

4. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)
Anlage G Steuerermäßigung § 35 EStG

Hallo,

in der Anlage G unter Steuerermäßigung nach § 35 EStG soll man eintragen:

Gewerbesteuer-Messbetrag 2016
und
Für 2016 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer

Nur weiß man die ja noch gar nicht zum Zeitpunkt der ESt.-Erklärung, wenn man alle Steuererklärungen zeitgleich macht und der Gewerbesteuerbescheid noch nicht eingetroffen ist.
Wie macht ihr das?
Zuerst die Gewerbesteuererklärung einreichen, warten bis der Bescheid eintrifft und dann erst in der Anlage G eintragen?
Oder rechnet ihr euch die Gewerbesteuer anhand des Betriebsgewinns manuell aus?

Ich habe bisher immer den unter "Vorauszahlung" stehende Wert eingetragen, da der "Veranlagungs"-Betrag ja zum Zeitpunkt der ESt.-Erklärung ja noch unbekannt ist, da der Gewerbesteuerbescheid noch nicht eingetroffen ist. Aber richtig ist das ja nicht, also wie macht ihr das?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

Zitat:
Gewerbesteuer-Messbetrag 2016
Laut Gewerbesteuererklärung.
Zitat:
Für 2016 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer
Messbetrag laut Gewerbesteuererklärung x Hebesatz

Ich kenne niemanden, der deswegen die Erklärungen getrennt abgibt.

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