Hallo,
in der Anlage G unter Steuerermäßigung nach § 35 EStG
soll man eintragen:
Gewerbesteuer-Messbetrag 2016
und
Für 2016 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer
Nur weiß man die ja noch gar nicht zum Zeitpunkt der ESt.-Erklärung, wenn man alle Steuererklärungen zeitgleich macht und der Gewerbesteuerbescheid noch nicht eingetroffen ist.
Wie macht ihr das?
Zuerst die Gewerbesteuererklärung einreichen, warten bis der Bescheid eintrifft und dann erst in der Anlage G eintragen?
Oder rechnet ihr euch die Gewerbesteuer anhand des Betriebsgewinns manuell aus?
Ich habe bisher immer den unter "Vorauszahlung" stehende Wert eingetragen, da der "Veranlagungs"-Betrag ja zum Zeitpunkt der ESt.-Erklärung ja noch unbekannt ist, da der Gewerbesteuerbescheid noch nicht eingetroffen ist. Aber richtig ist das ja nicht, also wie macht ihr das?
Anlage G Steuerermäßigung § 35 EStG
4. April 2017
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Frage vom 4. April 2017 | 11:28
Von
Status: Schüler (170 Beiträge, 34x hilfreich)
Anlage G Steuerermäßigung § 35 EStG
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#1
Antwort vom 4. April 2017 | 11:47
Von
Status: Student (2057 Beiträge, 1183x hilfreich)
Laut Gewerbesteuererklärung.Zitat:Gewerbesteuer-Messbetrag 2016
Messbetrag laut Gewerbesteuererklärung x HebesatzZitat:Für 2016 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer
Ich kenne niemanden, der deswegen die Erklärungen getrennt abgibt.
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