Anlage KAP - Angabe

12. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tecx95
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Anlage KAP - Angabe

Hallo,

ist es ausreichend bei der Anlage KAP einfach nur die Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zinsen, die vom Finanzamt für Steuererstattungen gezahlt wurden, Inländische Kapitalerträge) zu erklären, also ohne die Angabe der bereits über die Bank automatisch abgeführten Erträge, sofern eine Günstigerprüfung nicht gewünscht und auch der Freistellungsauftrag bereits vollständig ausgenutzt wurde oder muss ich die Erträge dann auch noch mal eintragen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13738 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

die Zinsen vom Finanzamt sind Pflicht (Zeile 19).

Und bezüglich der inländischen Kapitalerträge hast du die Wahl, entweder komplett gem. Jahressteuerbescheinigung oder nur Zeile 13.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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