Hallo zusammen!
Ich habe im Jahr 2010 rund 1000 € Zinsen erhalten. Ich habe der Bank keine Angaben zur Kirchensteuer gemacht.
Nun hab ich die Steuererklärung fertig. Wenn ich die Angabe Kap mit Orginalsteuerbescheinigungen abgebe, würde ich rund 490 € Steuer zurückerhalten.
Wenn ich die Anlage Kap einfach weglasse, erhalbe ich rund 460 € Steuer zurück.
Meine Frage nun: Muß ich die
-Anlage Kap
-Orginalsteuerbescheinigungen
unbedingt abgeben?
Mir wäre es lieber, diese Anlage Kap nicht abzugeben - wegen ca. 30 € Mehr-Rückerstattung dem Finanzamt oder anderen unaufgefordert Einblicke zu gewähren.
Was meint ihr? Welche Erfahrungen hab ihr?
Anlage KAP - Kirchensteuer
18. Dezember 2011
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Frage vom 18. Dezember 2011 | 23:49
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 2x hilfreich)
Anlage KAP - Kirchensteuer
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2011 | 14:46
Von
Status: Philosoph (13747 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
wenn du Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Organisation bist, dies deiner Bank nicht mitgeteilt hast und auch noch Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages hattest, dann bist du verpflichtet, die Anlage KAP abzugeben.
Allein durch den KAP-Zeile-6-Antrag kann es übrigens keine höhere Erstattung geben als ohne, deine 30 Euro müssen noch andere Ursachen haben.
quote:Seiner Bank die Religion zu offenbaren, dürfte imho nachteiliger sein.
dem Finanzamt oder anderen unaufgefordert Einblicke zu gewähren.
In Zukunft wird es in diesem Punkt aber eh' keine Wahlmöglichkeit mehr geben (bzw. nur eine radikale: Kirchenaustritt); die Banken können sich dann die entsprechenden Daten selber holen.
MfG Stefan
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