Anlage Kind

9. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)
Anlage Kind

Hallo, habe in 2012 versäumt die Anlage Kind mit zumachen, ist das im Nachhinein jetzt noch möglich nachzuholen oder habe ich hier Pech gehabt?

Danke

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"Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !"




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34464 Beiträge, 17813x hilfreich)

habe ich hier Pech gehabt? Haben Sie - ein Steuerbescheid wird nachträglich nur dann geändert, wenn das zu Ihren Ungunsten ist oder neue Tatsachen bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen würden. Da es sich bei dem Kind wohl eher nicht um eine neue Tatsache handelt, ist hier nichts zu machen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

muemmel, danke.
Habe auf meiner Lohnbescheinigung nur ein halbes Kind vermerkt.
Habe dieses Jahr (für 2013) 2 Anlagen Kind ausgefüllt da ich 2 Kinder habe (leben beide bei der Mutter)
bekomme ich das halbe Kind dieses Jahr rückwirkend berechnet und inwieweit wirkt sich dass für mich aus? (hoffe positiv)

Danke schön!

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34464 Beiträge, 17813x hilfreich)

inwieweit wirkt sich dass für mich aus? (hoffe positiv) Vermutlich gar nicht - der KFB kommt nur bei Leuten mit einem Einkommen ab 33.500 Euro (Grundtabelle, also nicht verheiratet) zum Tragen. Ansonsten ist mit dem Kindergeld steuerlich alles abgedeckt, und zwar auch für den, der das KG nicht erhält, denn es wird ja auf den Unterhalt angerechnet.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Vielen Dank (mal wieder)

quote:
Vermutlich gar nicht - der KFB kommt nur bei Leuten mit einem Einkommen ab 33.500 Euro (Grundtabelle, also nicht verheiratet) zum Tragen.

da liege ich drüber.

Also habe ich das richtig verstanden, dass wenn ich auf meiner Lohnbescheinigung einen Kfb 0,5 habe und 2 Anlagen Kind eingereicht habe, es sich finanziell weder nach oben noch nach unten auswirkt.

Kirchensteuer zahle ich nicht für den Fall dass dies relevant ist
Stkl. I

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34464 Beiträge, 17813x hilfreich)

Also habe ich das richtig verstanden, dass wenn ich auf meiner Lohnbescheinigung einen Kfb 0,5 habe und 2 Anlagen Kind eingereicht habe, es sich finanziell weder nach oben noch nach unten auswirkt. Nö, das haben Sie falsch verstanden. Jenseits der 33.500 Euro wirkt es sich dann schon positiv aus.

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#6
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Ah ok,
demnach kann ich wohl mit einer höherer Rückzahlung rechnen da ich ja in 2013 nur ein halbes Kind hatte und durch die Steuererklärung mit 2 Anlagen Kind ja dann ein Kind geltend mache.
Vielen vielen Dank, es ist wirklich nicht einfach für mich zu verstehen aber für Sie schon!
Mal ne fette Bewertung spendiert!


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-- Editiert Drempels am 14.05.2014 15:17

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