Hey ihr Lieben,
ich bin selbständig und unterliege der Kleinunternehmerregelung!
Meine Freundin, mit der ich zusammenlebe, ist ganz normal angestellt und verdient ca. 2300€ Brutto!
1. Macht es Sinn, sie in meine Einkommensteuererklärung zusammenveranlagern, damit ich Steuern spare am Ende des Tages?
2. Und wenn nein, sollte sie dann Anlage Kind in ihre Einkommensteuererklärung angeben? Weil sie erhält das ganze Kindergeld!
Lieben dank
Anlage Kind empfehlenswert?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



1. Zusammenveranlagung geht nur bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Also schnell heiraten, dann geht das für 2024. Ob es tatsächlich günstiger wäre kann aber keiner mit den Angaben sagen.
2. Wenn Deine Freundin eine Steuererklärung abgibt, egal ob Pflicht oder freiwillig, dann muss sie auch die Anlage Kind ausfüllen.
Im übrigen empfehle ich dringend die Steuererklärungen einem Fachmann zu überlassen. Insbesondere im Hinblick auf das Gewerbe
Zitatich bin selbständig und unterliege der Kleinunternehmerregelung! :
Hat mit Deiner Steuererklärung erstmal nichts zu tun
Zitat1. Macht es Sinn, sie in meine Einkommensteuererklärung zusammenveranlagern, damit ich Steuern spare am Ende des Tages? :
Wie bereits gesagt: Dann müsst ihr heiraten
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Zitat2. Wenn Deine Freundin eine Steuererklärung abgibt, egal ob Pflicht oder freiwillig, dann muss sie auch die Anlage Kind ausfüllen. :
Wüsste sich das denn negativ auf meine Steuererklärung auswirken, wenn ich das angebe!?
Wobei das wäre ja Fehlinformationen, da meine Freundin das Kindergeld verwaltet!
ZitatWüsste sich das denn negativ auf meine Steuererklärung auswirken, wenn ich das angebe!? :
Wenn Du WAS angibst? Ursprünglich war die Frage doch, Deine Freundin "in Deine Einkommensteuererklärung zusammenzuveranlagern" - dass das nicht möglich ist, hat man Dir erklärt. Geht es jetzt um das Kind - ist das also Euer gemeinsames Kind? Dann gebt Ihr beide eine Anlage Kind ab. Bei jedem wird dann die Günstigerprüfung durchgeführt (ob das - in diesem Fall hälftige - Kindergeld günstiger ist oder der - in diesem Fall hälftige - Kinderfreibetrag).
ZitatWobei das wäre ja Fehlinformationen, da meine Freundin das Kindergeld verwaltet! :
Nein, wieso sollte das eine Fehlinformation sein - gesetzt den Fall, Du bist der Vater?
Wer das Geld verwaltet, ist irrelevant. Ihr lebt zusammen, also leistet Du doch wohl (Natural)unterhalt.
Bei jedem wird dann die Günstigerprüfung durchgeführt (ob das - in diesem Fall hälftige - Kindergeld günstiger ist oder der - in diesem Fall hälftige - Kinderfreibetrag). Wobei man bei dem geringen Einkommen eines Kleinunternehmers da kaum steuerliche Auswirkungen zu erwarten hat.
ZitatNein, wieso sollte das eine Fehlinformation sein - gesetzt den Fall, Du bist der Vater? :
Wer das Geld verwaltet, ist irrelevant. Ihr lebt zusammen, also leistet Du doch wohl (Natural)unterhalt.
Entschuldigung für meinen Denkfehler, aber ich hatte die Befürchtung, dass wenn ich die Anlage Kind erstelle und z.B. die Hälfte des Kindergeldes eintrage, sich das negativ auf meine Einkommensteuererklärung auswirkt (da mehr Gewinn)!
Sollte ich NUR die Anlage Kind ausfüllen und kein Kindergeld angeben?
ZitatSollte ich NUR die Anlage Kind ausfüllen und kein Kindergeld angeben? :
Beide Elternteile füllen die Anlage Kind aus und tragen darin jeweils die Hälfte des Kindergeldes ein. Wem das Kindergeld ausgezahlt wird ist irrelevant, da das Kindergeld beim anderen Ehegatten durch entsprechende Kürzung des Kindesunterhaltes berücksichtigt wird.
Zitatsich das negativ auf meine Einkommensteuererklärung auswirkt (da mehr Gewinn)! :
Das Kindergeld gilt nicht als Einnahme. Die Angabe ist alleine für die Günstigerprüfung mit dem Kinderfreibetrag relevant.
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