Hallo Ihr da draussen!
Mir ist da glaube ich etwas ganz Blödes passiert!
Also folgendes:
Mein Ex-Mann hat mir vor kurzer Zeit die Anlage U zur Unterschrift vorgelegt. Gutgläubig, wie ich bin, hab ich diese Schreiben, leider ohne genaueres Lesen, auch unterschrieben.
Ich war der Meinung diese Anlage betrifft den Unterhalt unserer gemeinsamen Tochter. Hab nicht mit irgendwelchen Folgen gerechnet.
Jetzt hab ich ein Schreiben vom Finanzamt erhalten in dem steht, daß mir die Unterhaltszahlungen, die ich von meinem Ex erhalten habe als sonstige Einkünfte angerechnet werden.
Bei jetzt doch genauerem "studieren" der Anlage U habe ich festgestellt, daß die Anlage nicht den Unterhalt für ein Kind, sondern den Unterhalt an einen geschiedenen Lebenspartner betrifft, oder ?????
Wie kann ich mich jetzt dagegen wehren? Was kann, soll ich tun???
Bin für jede Hilfe sehr dankbar!!!
meinschatz123
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Anlage U - Unterhalt für Kind oder an einen geschiedenen Lebenspartner?
5. August 2009
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Frage vom 5. August 2009 | 21:53
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Anlage U - Unterhalt für Kind oder an einen geschiedenen Lebenspartner?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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