Hallo user,
ich zahle ex-ehegattenunterhalt.
Dies kann man ja bekanntlich steuerlich geltend machen.
Nun war ich beim lohnsteuerhilfeverein.
Da sagte man mir, da ich wieder verheiratet bin (beide st.kl.4),
könne ich den ex-ehegattenunterhalt nicht geltend machen,
da wir beide ja jetzt den splitting vorteil haben.
Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen.
Was hat meine ex mit meiner wiederheirat zu tun.
Kennt sich jemand damit aus?
Kann ich den unterhalt steuerlich geltend machen?
Wäre für jeden tip dankbar.
Danke schon mal.
Gruss.
rogitec
Anlage U - Was hat meine Ex mit meiner Wiederheirat zu tun?
13. Juli 2005
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Frage vom 13. Juli 2005 | 19:30
Von
Status: Praktikant (513 Beiträge, 21x hilfreich)
Anlage U - Was hat meine Ex mit meiner Wiederheirat zu tun?
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#1
Antwort vom 15. Juli 2005 | 09:04
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
Das ist ja eine super Beratung des Lohnsteuerhilfevereins. Wie Du schon vermutet hast, ist deren Auskunft falsch.
Aus § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG
geht nicht hervor, dass nach einer Wiederheirat der Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten nicht mehr abgesetzt werden kann. Du hast ja nicht Deine Ex-Frau wieder geheiratet, das wäre etwas anderes.
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