Anlage U und Strafe Unterhaltsberechtigten?

29. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Avaya
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Anlage U und Strafe Unterhaltsberechtigten?

Moin,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob das Forum richtig gewählt wurde.

Zur Sache:
Am 13.12.2012 (Donnerstag) fordert Ehemann per Mail abends die Ehefrau auf die Anlage U am 14.12. zu unterschrieben, damit er den Unterhalt in seiner Steuererklärung für 2011 absetzen kann.
Ehefrau hat Steuererklärung für 2011 bereits im Feb.2012 abgegeben und einen Bescheid erhalten. Die eMail hat sie am 14.12. abends gelesen und per Fax mitgeteilt, dass sie zur Unterschrift bereit sei, wenn er vorab einen Nachteilausgleichsvereinbarung unterzeichnet.
Am 18.12. kündigt Ehemann an, die Ehefrau auf Schadensersatz zu verklagen, da er nun Probleme mit den Finanzamt bekommt.

Gibt es Fristen, die zu beachten oder ist diese Androhung durchsetzbar?!

MfG
Avaya




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo,

meines Wissens hast du ein Recht, von Deinem Ehemann die Nachteilausgleichsvereinbarung zu erhalten.
Wenn er sie also nicht schickt und nicht geschickt hat, dann ist er ja für eine eventuelle Nicht-Einhaltung einer Frist verantwortlich.

Gruß,
capitano

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