Anmeldung eines Nebengewerbes und das Finanzamt

4. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
MichiB123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anmeldung eines Nebengewerbes und das Finanzamt

Hallo zusammen,

Ich habe nun seit 2 Wochen das Internet durchforstet, jedoch finde ich keine passende Antwort auf mein Anliegen.

Nun zu der meinen Angaben und fragen :

Ich bin Hauptberuflich angestellt, verheiratet, Steuer gemeinsam veranlagt und möchte ein Nebengewerbe betreiben (Kleinunternehmer Regelung)

Die Anmeldung ist sicherlich wohl mit das einfachste, jedoch folgendes…
Wenn ich nun zu Mitte Oktober mein Gewerbe anmelde, wird sich das Finanzamt bei mir melden und möchte den Beginn der Tätigkeit in Erfahrung bringen etc.

1. muss ich die Steuererklärung für das Gewerbe für 2022 abgeben, wenn ich dem Finanzamt den Beginn der Tätigkeit zum 01.01.2023 melde ?

2. darf ich schon Waren, Material, Geräte in 2022 anschaffen die ich dann in der Steuererklärung für 2023 angebe?

3. Ich bekomme eine neue Steuernummer und muss diese für die Erklärung 2022 berücksichtigen und hat das Auswirkungen auf unsere gemeinsame Steuer mit der Frau ?

4. Ich Benötige für den onlinehandel eine UST-ID die ein Kleingewerbetreibender eigentlich nicht benötigt,
Gelesen hab ich nun das sobald die Nummer vorhanden ist, ich auch eine monatliche Umsatzsteuer Voranmeldung machen muss ?

Hauptsächlich hängt alles mit Punkt 1 zusammen.

Näheres können wir bestimmt im laufe der Konversation klären

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
Michael





-- Editiert von Moderator topic am 5. Oktober 2022 17:29

-- Thema wurde verschoben am 5. Oktober 2022 17:29

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von MichiB123):
und möchte ein Nebengewerbe betreiben

Was ist denn das Hauptgewerbe? Und warum kann man das nicht dort unterbringen?



Zitat (von MichiB123):
wenn ich dem Finanzamt den Beginn der Tätigkeit zum 01.01.2023 melde ?

Man sollte sich nicht gleich im Erstkontakt mit dem FA durch Falschangaben als Kandidat für die "rote Liste" qualifizieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Anstatt im Internet zu suchen, empfehle ich einen Existenzgrüderkurs der IHK

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
MichiB123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Es gibt kein Hauptgewerbe. Ich bin Angestellter und möchte ein nebenbei ein Kleingewerbe betreiben.
Evtl. war hier die Formulierung falsch.

Und warum "rote Liste" ? Bis alle Unterlagen zusammen sind und ich mein Verkauf erst ab 01.01.2023 starte ….
Darf man das nicht ?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von MichiB123):
Es gibt kein Hauptgewerbe.

Doch, das was Du anmeldest wäre dann das Hauptgewerbe



Zitat (von MichiB123):
möchte ein nebenbei ein Kleingewerbe betreiben.

Es gibt auch kein "Kleingewerbe".

Hier wäre es einfach nur ein Gewerbe / Unternehmen.



Zitat (von MichiB123):
Und warum "rote Liste" ?

Weil der Startzeitpunkt spätestens das Datum der Anmeldung ist.
Alles andere wäre auch betriebswirtschaftlich steuerrechtlich nachteilig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn man zu den Themen 2 Wochen lang erfolglos im Internet sucht, sollte man sich das mit der Selbstständigkeit vielleicht nochmal überlegen. Auf jeden Fall ist ein Kurs anzuraten und ein Gespräch mit einem Steuerberater.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von MichiB123):
1. muss ich die Steuererklärung für das Gewerbe für 2022 abgeben, wenn ich dem Finanzamt den Beginn der Tätigkeit zum 01.01.2023 melde ?


Es kommt auf den tatsächlichen Beginn der gewerblichen Tätigkeit an.

Zitat (von MichiB123):
2. darf ich schon Waren, Material, Geräte in 2022 anschaffen die ich dann in der Steuererklärung für 2023 angebe?


Nein, in 2022 angeschaffte Waren sind in der Steuererklärung 2022 anzugeben.

Zitat (von MichiB123):
3. Ich bekomme eine neue Steuernummer und muss diese für die Erklärung 2022 berücksichtigen und hat das Auswirkungen auf unsere gemeinsame Steuer mit der Frau ?


Ja, wahrscheinlich bekommst Du eine neue Steuernummer, aber das hat ansonsten keine Auswirkungen.

Zitat (von MichiB123):
4. Ich Benötige für den onlinehandel eine UST-ID die ein Kleingewerbetreibender eigentlich nicht benötigt,


Als Keinunternehmer (nicht Kleingewerbetreibender) benötigt man nicht zwingend eine USt-Id.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von hh):
Als Keinunternehmer (nicht Kleingewerbetreibender) benötigt man nicht zwingend eine USt-Id.

Es gibt wohl einige Portale denen das egal ist und die ohne USt-Id. keinen Unternehmerzugang erlauben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt wohl einige Portale denen das egal ist und die ohne USt-Id. keinen Unternehmerzugang erlauben ...


Die USt-Id ist für Kleinunternehmer nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn man sie aus anderen Gründen dennoch benötigt, dann sollte man sie natürlich beantragen.

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