Anmeldung für 1. Wohnsitz ?

9. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
TQRZ
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anmeldung für 1. Wohnsitz ?

Ich bin vor ein paar Monaten umgezogen in eine Mietwohnung -
(kürzerer Arbeitsweg) - meinen Erstwohnsitz habe ich immer noch in meiner alten Gemeinde - in der sich auch mein Lebensmittelpunkt abspielt - sprich Vereinsaktivitäten etc.

Die Gemeinde, in der ich nun in meiner neuen Mietwohnung von Dienstag bis Freitag hause, verlangt nun laut Briefmitteilung eine persönliche Anmeldung von mir, bzw. einen Grund was der Anmeldung bei der Gemeinde entgegen steht...

Wie kann ich nun gegenüber diesem Schreiben argumentieren, um meinen ersten Wohnsitz beizubehalten, bzw. diese Aufforderung
wirksam abzublocken ?
...ich will nämlich meinen Erstwohnsitz beibehalten !

...auf welche Paragraphen kann ich mich da evtl. beziehnen?

Danke für eure Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Hier sind keien Möglichkeiten gegeben. Die Länder haben eigene Meldegesetze, bindend für alle ist jedoch das Melderechtsrahmengesetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/

Der § 12 (2) regelt, bei Ledigen: Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

Sie sollten sich die Diskussion mit der Gemeinde ersparen, denn Sie werden eine zeitlich gesehene nicht überwiegende Nutzung der Wohnung am Arbeitsort kaum widerlegen können.

Diese Wohnung hat also Erstwohnsitz zu sein, die andere Nebenwohnsitz.

Ich kann Ihnen jedoch soviel sagen, dass dies für steuerliche Belange nicht von Bedeutung ist, wenn Ihr Lebensmittelpunkt wie bisher verbleibt, dann können die Fahrten zum Lebensmittelpunkt angesetzt werden oder aber es sind sogar die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltführung gegeben.








:dau:

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#2
 Von 
TQRZ
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die prompte Antwort:
heist das jetzt im Klartext, dass ich trotz der nur 3 Übernachtungen unter der Woche hier am neuen Ort - habe ja schliesslich noch vereinsmässig Verpflichtungen bei meinem Heimatort - ich mich hier dann als 1
Wohnsitz eintragen lassen muß ?

Wenn was zieht das nun konkret mit sich ?

- Lohnsteuerkarte neu beantragen /umtragen ?
- Personalausweis neu / um ?
- bei der Fahrzeugzulassung wird sich auch wieder wegen Ummeldung abgezockt oder ?

- ...was noch alles ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Die Frage, wo sich der Erstwohnsitz befindet ist eigentlich keine Frage des Steuerrechtes, sondern eine Frage des Melderechtes.

Wie oerdiz1 bereits geschrieben hat, spielt es für die steuerrechtliche Seite keine Rolle, was als Erst- und was als Zweitwohnsitz gemeldet ist.

Melderechtlich ist dort der Hauptwohnsitz, wo Du Dich überweigend aufhälst. Das ist im Regelfall der Ort, wo man arbeitet. Das Gegenteil zu beweisen ist möglich, aber schwierig und mit viel Aufwand verbunden. Bei nur 3 Übernachtungen am neuen Ort gegenüber 4 Übernachtungen am alten Ort unter Berücksichtigung von Urlaub und Feiertagen ist so eine Argumentation aber prinzipiell möglich.

Die neue Gemeinde ist an der Anmeldung des Hauptwohnsitzes interessiert, da davon die Steuerzuweisungen abhängen. Sie bekommt also mehr Geld, wenn Du Dich dort anmeldest. In jedem Fall ist aber die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes erforderlich.

Wenn Du Deinen Erstwohnsitz ummeldest, dann ergibt sich
- keine Änderung der Steuerkarte
- Die Anschrift auf dem PA wird durch einen Aufkleber geändert (kostenlos) und zwar direkt bei der Ummeldung.
- Der PKW kann prinzipiell auch am Zweitwohnsitz angemeldet sein. Eine Ummeldung ist also nicht zwingend erforderlich. Ansonsten sind Gebühren für einen neuen KfZ-Schein und neue Kennzeichen fällig (ca. 40€). Bei der KfZ-Versicherung gibt es andere Regionalklassen, die zu einer Änderung des Versicherungsbeitrages führen. Das kann teurer oder auch billiger werden. Eventuell lohnt sich daher sogar eine Ummeldung.

Die meisten typischen Behördengänge erfolgen am Erstwohnsitz, so dass es aus diesem Grund auch günstiger sein kann, den Erstwohnsitz am Arbeitsort zu haben. Am alten Wohnsitz bist Du ja normalerweise nur am Wochenende, wenn die Behörden geschlossen sind.

0x Hilfreiche Antwort

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