Hallo!!
Ich bin unterhaltszahlungspflichtig für ein nichteheliches Kind, mein Unterhalt beträgt 100% gem. Düsseldorfer Tabelle.
Eine Anrechnung von Kindergeld auf meinen Unterhalt erfolgt somit nicht, auch wird an mich kein Kindergeld ausgezahlt.
Auf der Lohnsteuerkarte ist ein Kinderfreibetrag von 0,5 eingetragen.
Bei meiner EST für 2003 habe ich auf der Anlage K entsprechend o,-- € eingetragen für ausgezahltes, angerechnetes Kindergeld und einen entsprechenden Beleg des Jugendamtes beigefügt.
In meinem EST-Bescheid wurde von meinem zu versteuernden Einkommen ein Freibetrag für Kinder i.H.v. 2.904 € abgesetzt.
Jedoch wurde dann 924 € (1/2 des Kindergeldes) wieder hin zugesetzt!!!
Und zwar: zu versteuern nach Grundtabelle ...,--
+ Kindergeld 924,--
= festzusetzende EST ...,--
Dieses Kindergeld habe ich doch aber gar nicht erhalten und wurde auch nicht auf meine Unterhaltsverpflichtung angerechnet.
Wie kann es dann für meine EST fiktiv hinzugerechnet werden?
Ist das richtig?
Anrechnung Kindergeld
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Zunächst einmal ist die Berechnung des Finanzamtes korrekt.
Sowohl der Kinderfreibetrag als auch das Kindergeld werden unabhängig davon wer es tatsächlich erhalten hat, beiden Elterteilen jeweils zur Hälfte angerechnet.
Eine Ansetzung des Kinderfreibetrages und eine Gegenrechnung des Kindergeldes erfolgt nur bei vergleichsweise hohen Einkommen. Wie passt das mit einer Zahlung von 100% nach Düsseldorfer Tabelle und Nichtanrechnung des Kindergeldes zusammen?
Hi, ich bin geschieden und erhalte das Kindergeld in voller Höhe, weil meine Tochter bei mir lebt.
Ich habe jedes Jahr in der Einkommensteuererklärung das angegeben. Doch für 2003 habe ich eine Fehlermeldung von Elster-Formular erhalten. Dann habe ich festgestellt, daß ich die Frage nach dem Kindergeld falsch beantworten muß (also nur die Hälfte angeben und nicht die volle Summe). Das ergab natürlich einen finanziellen Vorteil für mich.
Jetzt kam mir der Gedanke, für die zurückliegenden Jahre einen Antrag auf Änderung zu stellen. Die Fragestellung im Steuerformular war irreführend.
Habe ich da wohl eine Chance?
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Ich glaube nicht, dass das Finanzamt Deine falsche Angabe übernommen hat. Das solltest Du zunächst eimal überprüfen.
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