Anrechnung der Kilometer

1. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dieter Müllers
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnung der Kilometer

Hallo,
wie verhält es sich hinsichtlich der beim Finanzamt anzusetzenden Entnfernungskilometer, wenn ich in verschiedenen Filialen - die räumlich relativ weit auseinander liegen - eingesetzt werde ? Dabei handelt es sich immer um ein und denselben Arbeitgeber und nicht verschiedene Arbeitgeber.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5392 Beiträge, 1286x hilfreich)

"Generell gilt: Der Arbeitgeber legt im Arbeitsvertrag fest, welche die erste Tätigkeitsstätte ist. Tut er das nicht, erfolgt die Bestimmung nach zeitlichen Kriterien. Dabei liegt eine erste Tätigkeitsstätte vor, wenn der Arbeitnehmer täglich, mindestens zwei volle Arbeitstage pro Woche oder ein Drittel der vereinbarten Arbeitszeit an einer betrieblichen Einrichtung arbeitet.

Sind die Voraussetzungen für mehrere Tätigkeitsstätten erfüllt und der Arbeitgeber trifft keine Zuordnung, wird die der Wohnung des Arbeitnehmers nächstgelegene die erste Tätigkeitsstätte."

Für die erste Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale, für alle weiteren die Dienstreise-Grundsätze (z.B. 30 Cent je Fahrt-Km bei Nutzung eines eigenen PKWs.

Es sei denn, Sie sind wie z.B. ein Bauarbeiter an ständig wechselnden Einsatzstellen und nicht z.B. nur in einigen wenigen, immer denselben Filialen.

Quelle: Steuerring.de

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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