Guten Abend,
Die bezahlten französischen Erbschaftssteuern für eine Immobilie sollen auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Wie genau geschieht das, wenn diese Immobilie mit etwa 2/7 in die deutsche Steuer eingegangen ist? Werden von dem hier zu versteuernden Restbetrag (nach Abzug des Freibetrags und gezahlter Pflichtteile) nur genau diese 2/7 abgezogen, auch wenn die in Frankreich gezahlte Steuer viel höher war?
Anrechnung der französischen Erbschaftssteuer auf die deutsche
Die Immobilie liegt in Frankreich?
Sie wird vermietet?
Oder welche "deutsche Steuer" ist gemeint?
Wieso nur 2/7?
Wohnt der Eigentümer in D oder in F?
Mir ist der Sachverhalt zu unklar um auch nur ansatzweise eine Antwort geben zu können ...
Ich versuche zu präzisieren:
Ich muss in Deutschland Erbschaftssteuern im wesentlichen für eine Immobilie in Deutschland und eben das nie vermietete Ferienhaus in Frankreich bezahlen. Nun musste aber auch in Frankreich nur für das Ferienhaus eine sehr hohe Erbschaftssteuer gezahlt werden, die nun auf die deutsche Erbschaftssteuer angerechnet werden soll, aber wie (gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern)? Es wird (leider) wohl nicht einfach die französische Steuer von der in Deutschland errechneten abgezogen ...
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Zitat :Wie genau geschieht das, wenn diese Immobilie mit etwa 2/7 in die deutsche Steuer eingegangen ist?
Hast Du nur 2/7 des Ferienhauses geerbt oder wie ist das zu verstehen?
Zitat :Es wird (leider) wohl nicht einfach die französische Steuer von der in Deutschland errechneten abgezogen ...
Doch, so einfach wird das gemacht, aber beschränkt auf die in Deutschland auf das Ferienhaus entfallende Steuer.
Mit den 2/7 meinte ich, dass dies der Anteil des Ferienhauses an der ganzen in Deutschland zu versteuernden Erbmasse (7/7) ist. Aber vielleicht spielt das ja keine Rolle und der Wert des Ferienhauses wird ohne Abzüge (Pflichtanteile, Freibetrag) nach deutschem Steuersatz behandelt und dann aus dem Betrag der zu zahlenden Erbschaftssteuer herausgenommen? Wäre das die „einfache" Lösung, von der hh spricht?
Zitat :Mit den 2/7 meinte ich, dass dies der Anteil des Ferienhauses an der ganzen in Deutschland zu versteuernden Erbmasse (7/7) ist.
OK.
Zitat :Aber vielleicht spielt das ja keine Rolle und der Wert des Ferienhauses wird ohne Abzüge (Pflichtanteile, Freibetrag) nach deutschem Steuersatz behandelt und dann aus dem Betrag der zu zahlenden Erbschaftssteuer herausgenommen?
Die französische Steuer wird auf 2/7 der deutschen Steuer angerechnet.
Wenn die französische Steuer also höher ist als die deutsche Steuer, dann führt das dazu, dass man 5/7 der deutschen auf den Gesamtnachlass entfallenden Steuer zu zahlen hat.
Zitat :Wenn die französische Steuer also höher ist als die deutsche Steuer, dann führt das dazu, dass man 5/7 der deutschen auf den Gesamtnachlass entfallenden Steuer zu zahlen hat.
Genau das hatte ich befürchtet!
Vielen Dank für die Auskunft, die mir die bearbeitende Steuerbeamtin spontan nicht geben konnte!
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