Hallo liebe Foristen!
Meine Frau und ich haben mit notariell berurkundetem Kaufvertrag im Dezember 2018 direkt vom Bauherren eine ETW gekauft, die unmittelbar nach Fertigstellung (wahrscheinlich in 2020) vermietet wird.
Meine Fragen/Nachfragen zur Sicherheit:
1. Wir wollen die Wohnung etwa 10 Jahre vermieten, danach sie als Alterssitz selbst beziehen. Nach meiner Auffassung sollte doch in diesem Zeitraum die Inanspruchnahme der AfA möglich sein und auch die Zinsen für das Darlehen als Werbungskosten abzugsfähig sein!? Bestehen da irgendwelche Befürchtung hinsichtlich Rückforderung seitens des FA?
2. Die Inanspruchnahme der AfA wäre dann wohl mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung/Bezugsfähigkeit der Wohnung möglich, auch wenn noch kein Mietverhältnis vorliegt (als Beispiel: Fertigstellung April 2020, Mietereinzug Oktober 2020 würde dann trotzdem 9/12 der Jahres-AfA in 2020 ermöglichen)?
3. Sind die sofort abzugsfähigen Werbungskosten wie etwa Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch und die Notarkosten für diese Eintragung, in dem Jahr als Werbungskosten abzugsfähig, in dem die Zahlungen hierfür geleistet wurden oder in dem Jahr der Fertigstellung der ETW? Konkret in unserem Fall: Diese Kosten wurden uns in 2018 berechnet und wurden auch in dem Jahr gezahlt. Betrifft das nun das Veranlagungsjahr 2018 (Werbungskosten bei VuV) oder das Jahr 2020? Ist hier möglich zu wählen, oder ist der Zeitpunkt der Zahlung verpflichtend? Gleiche Frage stellt sich hinsichtlich der Kreditzinsen: Kommt prinzipiell eine Geltendmachung erst nach Fertigstellung infrage oder mit der ersten Zahlung (bzw. Zinsbescheinigung)?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Antworten!
S.
Anschaffung Eigentumswohnung - Werbungskosten
4. April 2019
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Frage vom 4. April 2019 | 13:11
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 4. April 2019 | 13:41
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Zu 1 und 2 : korrekt. Afa und Zinsen können abgezogen werden.
Zu 3: Bei Zahlung
Und jetzt?
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