Ansetzen der entstandenen Kosten bei berufsbedingtem Umzug

11. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Badi1900
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ansetzen der entstandenen Kosten bei berufsbedingtem Umzug

Guten Abend, ich bin neu hier und kämpfe mich gerade durch unsere Steuererklärung ich arbeite mit wiso.
Nun habe ich Fragen zum Thema beruflich bedingter Umzug und Absetzbarkeit.
Mein Mann musste seinen Job wechseln und dieser ist in einer anderen Stadt. demzufolge machen wir die Kosten im Rahmen der berufsbedingten Umzüge geltend. So weit so gut.
Es gibt die Möglichkeit Fahrten zur Wohnungsbesichtigung anzugeben, hier aber für eine Person zwei Besichtigungsfahrten und für zwei Personen eine Besichtigungsfahrt.
Tatsächlich hatten wir aber folgende Fahrten im Rahmen des Umzuges
Fahrt 1: 2 Personen mit Übernachtung, da sehr lange Wegstrecke, keine Zusage auf besichtigte Wohnungen bekommen
Fahrt 2: 2 Personen mit Übernachtung, da sehr lange Wegstrecke, Zusage für eine der Besichtigten Wohnungen bekommen
Fahrt 3: 3 Personen(mit Kind), Vorstellung und Überprüfung des Schulstandes des Kindes im Rahmen der Einschulung, da anderes Bundesland und neue Schule, auch hier mit Übernachtung
Fahrt4: 2 Personen Übergabe der Wohnung
Fahrt 5: 2 Personen Bau und Renovierttätigkeiten vor Einzug
Fahrt 6: 2 Personen Anlieferung der Küche und Einbau dieser
Fahrt 7: Umzug der gesamten Familie

Wie und wo kann ich diese Kosten ansetzen und aufteilen? Ich hab jetzt erstmal die Fahrt 1 und 7 in der Maske für Umzüge bei den Werbungskosten meines Mannes eingegeben.
Wie bekomme ich die anderen Fahrten und Kosten unter? Diese sind uns ja tatsächlich entstanden. Kann ich einen Teil der Fahrten auch in meine Werbungskosten/ Fahrtkosten als Frau eingeben?
Oder gibt es andere Möglichkeiten, diese Kosten anzusetzen? Natürlich sind alle nötigen Belege und Nachweise vorhanden.
Ich bin sehr dankbar für konstruktive Hilfe. Liebe Grüße und einen schönen Abend

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Es können nur die tatsächliche Fahrten abgesetzt werden. Wenn man gemeinsam mit dem Auto gefahren ist, dann ist es eine Autofahrt. Wenn man gemeinsam mit der Bahn gefahren ist, dann können beide Fahrkarten geltend gemacht werden.

Es handelt sich bei allen Fahrten um umzugsbedingte Kosten.

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#2
 Von 
Badi1900
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erst einmal für die Antwort. Aber es ist ja tatsächlich so, diese Fahrten sind nachweisbar erfolgt im Rahmen des berufsbedingten Umzuges. Bleibe ich af diesen Kosten sitzen? LG

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Was hast Du an meiner Antwort nicht verstanden?

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#4
 Von 
Badi1900
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen, grundlegend habe ich Ihre Antwort verstanden. Entschuldigen Sie bitte, dass ich es mir erdreistet habe, noch eine Rückfrage zu stellen. Es hätte ja vielleicht sein können, das man die Kosten auch als sonstige Kosten oder ähnliches geltend hätte machen können. Einen schönen Tag noch

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
grundlegend habe ich Ihre Antwort verstanden.


Offenbar nicht

Zitat:
Es hätte ja vielleicht sein können, das man die Kosten auch als sonstige Kosten oder ähnliches geltend hätte machen können.


Das ist ja auch so, denn ich hatte geantwortet: Es handelt sich bei allen Fahrten um umzugsbedingte Kosten.

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