Anspruch auf Eigenheimzulage

16. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
flomo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Anspruch auf Eigenheimzulage

Hallo,

hier kurz ein paar Fakten.
- 2 Ehepartner, gemeinsames EFH,
- Eigenheimzulage wurde erstmals 2002 ausgezahlt,
- August 2008 Trennung , ich bin mit den Kindern ausgezogen,
- Nov. 2008 Scheidung
- Eigenheimzulage für 2008 wurde normal ausgezahlt
- Finanzamt weiß von der Scheidung u. dass ich nicht mehr in dem EFH wohne
- zum 30.04.09 wurde das EFH verkauft, weiß nicht, ob das das Finanzamt schon weiß

Jedenfalls bekomme ich heute ein Schreiben vom Finanzamt , mit der Bitte meine Bankverbindung zu melden, damit sie mir die Hälfte der Eigenheimzulage für 2009 überweisen können.
Im ersten Moment habe ich mich riesig gefreut. Aber dann kamen schnell Zweifel, ob ich überhaupt Anspruch darauf habe. Nicht das ich das Geld ausgebe u. dann kommt eine Rückzahlungsforderung.
Weiß jemand, wie die Rechtslage ist?
Danke flomo

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Dir steht die Eigenheimzulage für 2009 nicht zu. Wenn sie Dir jetzt ausgezahlt würde, musst Du mit einer Rückzahlung rechnen.

Im Extremfall könnte man Dir das sogar noch als leichtfertige Steuerverkürzung oder sogar als Steuerhinterziehung (unwahrscheinlich) auslegen.

Wie wurde denn das Finanzamt von Deinem Auszug informiert?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
flomo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

ich habe das Finanzamt selbst informiert. Habe ja auch die EST-erklärung für 2008 allein gemacht u. eine neue Steuernummer bekommen.
Habe vor einigen Wochen sogar mit dem Finanzamt telefoniert, als es schon mal darum ging, wohin sie die Eigenheimzulage überweisen sollen. Ich teilte denen nochmal mit, dass nur noch mein Ex-Mann dort wohne. Das hat sich ja mittlerweile auch geändert.
gruß flomo

2x Hilfreiche Antwort

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