Antrag Änderung Steuerbescheid PKV-Beitrag

3. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)
Antrag Änderung Steuerbescheid PKV-Beitrag

Folgender fiktiver Fall:

Für das Jahr 2016 wurde eine Steuererklärung erstellt, der [teilweise vorläufige!] Bescheid liegt seit einigen Monaten vor (1 Monats Einspruchsfrist ist um).
Ich würde gerne einen Betrag zur Basiskrankenversicherung ergänzen [Antrag auf Änderung], der durch die importierten Belege viel zu gering ausgefallen ist (30 € anstatt ca. mehrere tausend Euro, die PKV hat den Finanzamt keine Daten geliefert).
[Die Festsetzung der Einkommenssteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich:
1. Der Höhe der kindbezogen Freibeträge nach § 32
2. Der Höhe des Grundfreibetrages
3. Der beschränkten Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Sinne des $ 10 Abs. 1 Nr. 3a EstG
4. Des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Absatz 3 EstG) bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als außergewöhnliche Belastung
5. Der Berücksichtigung von Beiträgen zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts § 32
]
A. Fällt der falsch eingetragene bzw. viel zu niedrig ausgefallene Beitrag zur [Basis]-PKV auch darunter, oder ist der Bescheid in diesen Punkt leider durch und rechtskräftig?
Im EstG § 10 gibt es einen Punkt 3. a) [Hier wäre die PKV dabei] und auch einen Punkt 3a. Hier spricht man von weiteren Beiträgen die nicht unter Punkt 3 fallen.

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8 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es ist nicht 3. a) gemeint, sondern 3a.

Der Beitrag zur Basis-PKV fällt daher nicht darunter.

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#2
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)

Gibt es dann noch eine Möglichkeit / Kulanz auf Nachbesserung?

Unter 3a steht noch: "Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach Nummer 3 zu berücksichtigen sind; ...", die Beiträge der PKV wurden auch nicht Berücksichtigt, kann man das so interpretieren?

Die Steuererklärung wurde über Elster verschickt und die Beiträge von Krankenkasse und Co. von Finanzamt importiert (mit 0), der Betrag wurde von mir einfach übersehen (Menschlicher Fehler und somit trotz Erkennung unverzeichbar?)

Im Kern geht es ja um tatsächlich gezahlte Beiträge zur Basis-PKV die normalerweise automatisch an das Finanzamt übermittelt werden sollten. Dieser Abgleich hat auch nicht stattgefunden. Es geht nicht um ein Mauspad was man nach paar Monaten noch gefunden hat und einreichen will, sondern falsche (keine) Werte eines Sozialversicherungsträgers, die beim Übermitteln nicht aufgefallen sind.

-- Editiert von juranoob am 03.03.2018 22:53

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4849 Beiträge, 1171x hilfreich)

Wie bei einem "vergessenen Mousepad" hätte der fehlerhafte Ansatz im Steuerbescheid (innerhalb der Einspruchsfrist) auffallen müssen. Eine Änderung nach § 173 AO scheidet daher ebenso aus, wie eine "Kulanz-Lösung" im Wege einer Billigkeitsmaßnahme (Erlass).
Fraglich wäre allenfalls, ob der Ansatz von 30 EUR eine offenbare Unrichtigkeit i.S.d. § 129 AO entspricht. Hierfür kann ich jedoch keine Anzeichen in der Sachverhaltsdarstellung erkennen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Unter 3a steht noch: "Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach Nummer 3 zu berücksichtigen sind; ...", die Beiträge der PKV wurden auch nicht Berücksichtigt, kann man das so interpretieren?


Nein, das kann man nicht so interpretieren. Die Basis-PKV ist nach Nummer 3 zu berücksichtigen. Unter die Nummer 3a fallen daher die Beitragsanteile der PKV, die einer Absicherung über die Basiskrankenversicherung hinaus dienen.

Wurden die Beiträge denn in der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben oder wurde auch das vergessen?

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Denkfehler! War schon bei 2017!

-- Editiert von taxpert am 05.03.2018 14:00

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)

In der Steuererklärung würden keine PKV Beiträge abgegeben, weder Basis noch Basis + 3a?).

Da der Fall bei 3a offen ist, sollte zumindest ein Teil noch angerechnet werden, da der Bescheid vorläufig ist?

3a wird berücksichtigt wenn es nicht unter 3. a) berücksichtigt wurde.

Was ist das für ein Schwachsinnsland wenn man durch vergessen sowas nicht nachholen kann, das ist Aufgabe vom Finanzamt und PKV, wozu gibt es den Datenabgleich.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)

Mein Arbeitgeber hat auch die falsche summe an PKV Beträgen ausgewiesen (3000€ (woher auch immer) gegenüber über 5000 euro ).
Zusatzleistungen über Basis PKV sollten unter 3a berücksichtigt werden, zumal sowieso nichts bis jetzt angegeben wurde.
Lediglich 30€ würden eingetragen (private Zusatzversicherung) der angebliche Abgleich hat nicht stattgefunden zudem hat sowieso die summe nicht gestimmt vom Arbeitgeber, die jedoch sowieso nicht relevant ist, weil es für Vorsorgeaufwendungen einen extra Bereich gibt wo man nochmal die redundanten Infos eingibt, was ich nicht wusste.

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#8
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)

Zudem ist der Vergleich mit dem Mauspad nicht sauber. Mir wurden eine negative Pflegeversicherung (-10€) verrechnet obwohl mein Beitrag ja real positiv war. Zudem wurde mir ein fiktives Einkommen von über 2k€ draufgerechnet weil ich keine KV angegeben habe. Das bloße weglassen von Tatsachen sollte zur einer 0 führen, jedoch nicht einer irrtümlichen Mehrbelastung. Der Steuerbescheid ist einfach falsch, habe ich als Laie zu spät erkannt.

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