Antrag Steuerklasse 2

3. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
innocent79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag Steuerklasse 2

Hallo,

ich habe mal folgendes Anliegen. Meine Frau und ich haben uns getrennt und werden uns im Juni scheiden lassen. Wir haben 2 Kinder und derzeit beide die Steuerklasse 4 mit Faktor. Die Kinderbetreuung wird im wöchentlichen Wechselmodell stattfinden. Derzeit sind beide Kinder noch bei mir gemeldet (ich bleibe im Hasu wohnen) und meine Frau ist ausgezogen. Das Kindergeld für beide Kinder bekomme ich.
Ich würde jetzt gerne für beide den Antrag stellen, dass wir in die Steuerklasse 2 kommen. Dazu habe ich ein paar Fragen. Wann müssen wir die Steuerklasse wechseln? Für die Steuerklasse 2 müssen ja, soweit ich weiß, beide alleinerziehend sein. Meine Idee ist es, dass wir ein Kind zu meiner Frau ummelden und dies dann dem Antrag auf Steuerklassenwechsel beilegen. Kann man das so machen oder gibt es da andere Voraussetzungen bzw. Forderungen vom Finanzamt? Hat da jemand Erfahrungen?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50241 Beiträge, 17587x hilfreich)

Zitat (von innocent79):
beide die Steuerklasse 4 mit Faktor.

Warum? Ihr habt Euch doch sicher schon im letzten Jahr getrennt? Dann müsstet Ihr jetzt beide die Steuerklasse 1 haben.

Zitat (von innocent79):
Ich würde jetzt gerne für beide den Antrag stellen, dass wir in die Steuerklasse 2 kommen.

Bei Dir ist das problemlos möglich.

Zitat (von innocent79):
Wann müssen wir die Steuerklasse wechseln?

Im Kalenderjahr nach der Trennung. Wenn die Trennung in 2024 erfolgt ist, also seit dem 01.01.2025. Auf den Zeitpunkt der Scheidung kommt es nicht an.

Zitat (von innocent79):
Für die Steuerklasse 2 müssen ja, soweit ich weiß, beide alleinerziehend sein.

Richtig

Zitat (von innocent79):
Meine Idee ist es, dass wir ein Kind zu meiner Frau ummelden und dies dann dem Antrag auf Steuerklassenwechsel beilegen. Kann man das so machen oder gibt es da andere Voraussetzungen bzw. Forderungen vom Finanzamt?

Das kann man so machen. Dann bekäme Deine Frau aber auch das Kindergeld für dieses Kind, d.h. der Kindergeldkasse müsste das auch mitgeteilt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
innocent79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das kann man so machen. Dann bekäme Deine Frau aber auch das Kindergeld für dieses Kind, d.h. der Kindergeldkasse müsste das auch mitgeteilt werden.

Es hat sich jetzt doch alles noch ein wenig gezogen, so dass ich den Antrag auf Steuerklasse 2 zum 01.01.2026 stellen werde. gibt es irgendwo eine Anleitung wie man den Antrag stellt (außer vom Steuerberater)?
Ist es zwingend notwendig, dass meine Frau dann auch das Kindergeld bekommen muss? Sie bekommt es ja von mir zusammen mit dem Unterhalt. Wir müsste jetzt dann jetzt das alles mit dem Unterhalt wieder ändern lassen und bei der Familienkasse einen Antrag stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50241 Beiträge, 17587x hilfreich)

Zitat (von innocent79):
gibt es irgendwo eine Anleitung wie man den Antrag stellt (außer vom Steuerberater)?

Nicht das ich wüsste.
Es ist ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zu stellen.

Formulare findet man hier:
https://www.formulare-bfinv.de/

Wenn Du damit nicht klar kommst, dann würde ich den Gang zu einem Lohnsteuerhilfeverein empfehlen. Die sind deutlich günstiger als ein Steuerberater um im Beitrag ist auch die Abgabe der Steuererklärung enthalten.

Zitat (von innocent79):
Ist es zwingend notwendig, dass meine Frau dann auch das Kindergeld bekommen muss?

Nach meiner Kenntnis ja.

Zitat (von innocent79):
Sie bekommt es ja von mir zusammen mit dem Unterhalt.

Was ist denn das Problem? Das wird dann darüber ausgeglichen.

Zitat (von innocent79):
Wir müsste jetzt dann jetzt das alles mit dem Unterhalt wieder ändern lassen und bei der Familienkasse einen Antrag stellen.

Das ist aber dennoch der saubere Weg, der leider mit etwas Papierkram verbunden ist.

Du kannst übrigens quasi die Steuerklasse 2 rückwirkend für 2025 über die Abgabe einer Steuererklärung geltend machen, da Ihr Euch ja schon in 2024 getrennt habt.





0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.813 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.