Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Wenn man bereits für das 2. Trennungsjahr per Antrag beim FA die Steuerklassen auf 1 geändert hat (muss man ja ab dem 2. Kalenderjahr nach Trennung), dann im Laufe das Jahres die Trennung widerruft (weil man es nochmal miteinander probiert), das dann bis ins nächte Jahr gut geht, sich dann aber doch wieder trennt.
Gilt dann wieder die Pflicht, erst im nächsten Kalenderjahr die Steuerklassen zu wechseln?
Kann das jemand mit Gewissheit beantworten? Bitte keine Thesen, das bringt mich nicht weiter.
Grüße, krafts
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Antrag auf Getrenntleben
14. Februar 2015
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Frage vom 14. Februar 2015 | 12:45
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 40x hilfreich)
Antrag auf Getrenntleben
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