Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung mit KfW Finanziertem Studium möglich?

6. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Hamburgberlin
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung mit KfW Finanziertem Studium möglich?

Hallo, ich mache ein berufsbegleitendes (Master) Studium. Dieses Studium kostet pro Jahr 6.000 Euro (pro Semester 3.000). Das erste Semester habe ich auf einen Schlag direkt überwiesen, aber gleichzeitig einen KfW Kredit beantragt damit ich zwei Jahre lang die knapp 400 Euro pro Monat überbrücken kann. Die 400 Euro kompensieren ungefähr meinen Lohnausfall weil ich von 100 auf 90 Prozent Arbeitszeit reduziert habe.

Kann ich rechtlich ohne Bedenken nun beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer Ermäßigung stellen ?
Nach meinen Überlegungen ja, weil ich ja Ausgaben habe für das Studium die definitiv vorhanden sind. Auf der anderen Seite ist der KfW Kredit ja extra ein Förderkredit, weswegen ich mir über dessen steuerlichen Würdigung unklar bin.
Hier könnten die Zinsen ne Rolle spielen, wie genau ist mir aber noch nicht klar.

Danke für eure Meinungen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4871 Beiträge, 1174x hilfreich)

Abziehbar wären ohnehin nur due Zinsen.
Ich meine allerdings, hier im Forum gelesen zu haben, dass KfW-Darlehen für die Finanzierung des Lebensunterhaltes sind.
Dann sind sie nicht abzugsfähig.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2358 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Ich meine allerdings, hier im Forum gelesen zu haben, dass KfW-Darlehen für die Finanzierung des Lebensunterhaltes sind.
Es gibt drei verschiedene Varianten!

Kredit 174 (Studien-Kredit): monatliche Auszahlung bis 650 € zur Deckung des Lebensunterhaltes bei Studium und Promotion => Die Zinsen fallen unter §12 EStG!

Kredit 173 (Bildungskredit): monatliche Auszahlung von 100, 200 oder 300 € zur Deckung des Lebensunterhaltes für Schüler und Studenten => Die Zinsen fallen unter §12 EStG!

Kredit 172 (Aufstiegs-BAföG): Hier kommt es drauf an! Dieses Darlehen KANN z.B. zur Begleichung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gewährt werden => Zinsen sind Wk! Oder es kann als monatlicher Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden => Die Zinsen fallen unter §12 EStG!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#3
 Von 
Hamburgberlin
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok danke für die Info. Also die Zinsen fallen unter §12 EStG.

Aber grundlegend spricht nichts dagegen eine Lohnsteuer ermäßigung fürs laufende und nächste Jahr zu beantragen.

Es handelt sich bei mir um die Variante 1 die mit maximal 650 Euro unterstützt wird.

es ist ja kein stipendium sondern nach Ablauf einer gewissen zeit werde ich das Studium ja selbst finanziert haben. Ob ich jetzt pro Jahr 1000 Euro zahle an die Uni von meinem ersparten und kein KfW bekomme oder 1000 Euro zahle an die uni und 1000 Euro von der KfW bekomme ist ja erstmal wumpe weil in letzter version die 1000 euro ja ebenfalls wieder zurück gezahlt werden (nur halt später).

Hintergrund ist dass ich circa 50 Prozent vom Studium nun schon selbst aus eigener Tasche ohne KfW gezahlt habe und dafür nächstes jahr in der Steuererklärung einen ordentlichen Batzen bekommen würde, ich aber gerne diesen Betrag nun schon im laufenden Jahr mit höherem monatlichen netto von meinem Gehalt ausgezahlt bekommen würde um wenigstens ein bisschen von der großen Anzahlung Stück für Stück mit ner Steuererleichterung verrechnet bekomme.

-- Editiert von Hamburgberlin am 07.04.2020 10:41

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