Hallo liebes Forum,
Ich wende mich an euch, da ich eine Frage zum Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland habe, wovon ich in meinem Studium gehört habe, aber mir erst jetzt hierzu etwas aufgefallen ist. Soweit ich es richtig gelernt habe, kann der Antrag gestellt werden, wenn 90% der Einkünfte in Deutschland versteuert werden oder die ausländischen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen (dieser kann jedoch gekürzt werden, wenn es den Verhältnissen des Wohnsitzstaates angemessen ist). Mir geht es nun um letztere Voraussetzung.
Da ist mir aber folgendes aufgefallen: Wenn also ein Steuerpflichtiger also in einem Staat wohnen würde, für welches der Freibetrag z. B. um die Hälfte (ca. 5000 Euro) gekürzt würde, was würde passieren, wenn der Steuerpflichtige noch ausländische Einkünfte aus einem dritten Staat (sagen wir mal beispielsweise Frankreich) beziehen würde und diese Einkünfte alleine schon den gekürzten Freibetrag, siehe oben, überschreiten? Wäre dann ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht nach dieser Voraussetzung nicht möglich oder was geschieht hier?
Ich hoffe, dass die Frage verständlich erklärt ist. Ich danke euch für eure Antworten.
Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht
10. April 2024
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Frage vom 10. April 2024 | 13:41
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 1x hilfreich)
Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht
#1
Antwort vom 10. April 2024 | 15:48
Von
Status: Unbeschreiblich (50308 Beiträge, 17600x hilfreich)
Zitat :Wäre dann ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht nach dieser Voraussetzung nicht möglich
Richtig
#2
Antwort vom 12. April 2024 | 03:12
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Richtig
Vielen Dank für die Antwort. Zählen für die herangezogen Einkünfte (sowohl für Deutschland als auch fürs Ausland) die Einkünfte abzüglich Werbungskosten/Betriebsausgaben ohne Sonderausgaben? Vermutlich werden auch steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, ebenfalls nicht miteinbezogen, oder?
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#3
Antwort vom 12. April 2024 | 11:08
Von
Status: Unbeschreiblich (50308 Beiträge, 17600x hilfreich)
Zitat :Zählen für die herangezogen Einkünfte (sowohl für Deutschland als auch fürs Ausland) die Einkünfte abzüglich Werbungskosten/Betriebsausgaben ohne Sonderausgaben?
Richtig.
Zitat :Vermutlich werden auch steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, ebenfalls nicht miteinbezogen, oder?
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