Hi Zusammen,
Habe eine Thema im Zusammenhang mit einem Umzug.
Hierbei ziehe ich mit meinem Partner in eine neue gemeinsame Wohnung am Ort A (geplanter Lebensmittelpunkt), zuvor haben wir getrennt an den Orten B und C gewohnt. Mein Partner zieht berufsbedingt zu Ort A von einem über 100 km entfernten Ort B, dadurch ist der Umzug bei meinem Partner berufsbedingt.
Ich selber ziehe von dem Ort C, wo auch meine erste Tätigkeitsstätte liegt, etwa 40 km weit entfernt zu Ort A. Wodurch ich im ersten Schritt einen weiteren Arbeitsweg als zuvor habe.
Die Wohnung am Ort C habe ich noch weitere 6 Monate behalten um das Pendeln zu prüfen oder ggfs die Wohnung am Ort C zu behalten, diese wurde jedoch nach 6 Monaten gekündigt bzw verlassen.
Da kommt bei mir die Frage auf, ob hier auch die Umzugspauschale im Sinne der Werbungskosten greift?
Aufgrund der Aufgabe der doppelte Haushaltsführung für den oben genannten Zeitraum hin zum eigentlichen Lebensmittelpunkt.
Vielen Dank
Viele Grüße
Anwendung Umzugspauschale
23. März 2025
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Frage vom 23. März 2025 | 18:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwendung Umzugspauschale
#1
Antwort vom 24. März 2025 | 15:23
Von
Status: Unbeschreiblich (50241 Beiträge, 17587x hilfreich)
Zitat :Da kommt bei mir die Frage auf, ob hier auch die Umzugspauschale im Sinne der Werbungskosten greift?
Nein, die Pauschale greift nicht. Es können nur die tatsächlichen Umzugskosten geltend gemacht werden.
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