Mein Arbeitsverhältnis wird aufgrund eines Passus im Arbeitsvertrag ( Bezug von unbefristeter Erwerbsunfähigkeitsrente ) aufgelöst. Der durch die Krankheit aufgelaufene Urlaubsanspruch soll abgegolten werden. Hierzu zwei Fragen:
Kann hier die Fünftelregelung für die Abgeltung der Urlaubsansprüche im Zuge Beendigung/Auflösung des Arbeitsverhältnisses angewendet werden ?
Legt die Anwendung der Fünftelregelung der Arbeitgeber bei der Auszahlung fest oder muss dies bei der Einkommenssteuererklärung "beantragt" werden?
Anwendung der Fünftelregelung
17. Januar 2018
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Frage vom 17. Januar 2018 | 17:10
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwendung der Fünftelregelung
#1
Antwort vom 17. Januar 2018 | 17:56
Von
Status: Unbeschreiblich (49760 Beiträge, 17456x hilfreich)
Zitat:Kann hier die Fünftelregelung für die Abgeltung der Urlaubsansprüche im Zuge Beendigung/Auflösung des Arbeitsverhältnisses angewendet werden?
Die Fünftelregelung kann u.a. dann angewendet werden, wenn es sich um Gehalt für mehrere Jahre handelt. Ob das hier der Fall ist, wird aus der Fragestellung nicht klar.
Zitat:Kann hier die Fünftelregelung für die Abgeltung der Urlaubsansprüche im Zuge Beendigung/Auflösung des Arbeitsverhältnisses angewendet werden?
Im Regelfall legt der AG das für das Abführen der Lohnsteuer fest. Allerdings ist das Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung nicht an die Festlegung des AG gebunden. Die Fünftelregelung muss daher im Rahmen der Einkommensteuererklärung erneut beantragt werden.
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