Im "Anzeige einer Schenkung (gem. § 30 ErbStG)" Formular gibt es eine Frage "Hat der Erwerber innerhalb der letzten 10 Jahre vor dieser Zuwendung weitere Schenkungen vom selben Schenker erhalten?"
Muss ein Ausländer, der vor weniger als 10 Jahren nach Deutschland gekommen ist, auf der Anzeige/Schenkungserklärung Angaben zu Schenkungen machen, die er vor seiner Einreise nach Deutschland und vor der Erlangung des steuerlichen Status in Deutschland erhalten hat? Mit anderen Worten, muss ein Ausländer erhaltene Geschenke melden, bevor er in Deutschland steuerlich ansässig wird? Oder beginnt in diesem Fall der Countdown ab dem Tag der Erlangung der Steuerzahlereigenschaft in Deutschland?
Anzeige einer Schenkung vom Umzug nach Deutschland
7. April 2022
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Frage vom 7. April 2022 | 23:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige einer Schenkung vom Umzug nach Deutschland
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#1
Antwort vom 8. April 2022 | 09:25
Von
Status: Student (2359 Beiträge, 631x hilfreich)
Es müssen nur steuerbare Erwerbe angegeben werden, also Schenkungen, bei denen entweder Schenker oder Beschenkter Inländer waren oder Schenkungen, bei denen Inlandsvermögen geschenkt wurde, also mindestens beschränkte Erb-Schenkungssteuerpflicht bestand.
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