Hallo zusammen,
ich bin freiberuflicher Fahrer.
D.h. Ich fahre jeden, der es möchte. Nicht wie normal mit einem Taxi, sondern ich fahre das Auto des Kunden zu seinem Zielort. Dort hat er Termine, bleibt über Nacht oder ich hole diesen an einem anderen Tag wieder dort nach Vereinbarung ab. Alles mit dem Fahrzeug des Kunden. Oder ich übernehme für Firmen Transportaufträge mit deren Fahrzeugen, so dass die Waren zu Kunden kommen oder auch mal abgeholt werden.
Jetzt ist eine Bekannte mit dem Anliegen zu mir gekommen, um für eine Hilfsorganisation einen Hilfstransport zu machen. D.h. Es sind mehrere Fahrzeuge und entsprechend Fahrer, die im Namen und Auftrag dieser Hilfsorganisation die Fahrzeuge fahren. Normalerweise nehme ich ja für Transporte aller Art Geld, . Aber nicht für dieses Anliegen, was ich gerne unterstützen möchte.
Nun die Steuerrechtliche Frage:
Wenn ich dem Verein - wie sonst üblich eine ordentliche Rechnung schreibe - und ich dem Verein dann die gleiche Summe spende, kann ich dann eine Spendenquittung von dem Verein bekommen, den ich dann Steuermindernd geltend machen kann ?
Muss dazu zwingend erst eine unbare Zahlung an mich erfolgen und ich überweise dem Verein dann das Geld auf das Spendenkonto zurück? Oder reicht einfach eine Rechnung ohne dass man das Geld hin und her überweist? Und ist dieses Vorgehen auch 100% legal. Ich habe halt keine Lust, Ärger mit den Behörden deswegen zu bekommen!
Danke
Gruß
Sascha
-- Editiert von User am 27. Juli 2026 09:20
Arbeit für Verein / Spende absetzbar ?
27. Juli 2026
Thema abonnieren
Frage vom 27. Juli 2026 | 09:13
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeit für Verein / Spende absetzbar ?
#1
Antwort vom 27. Juli 2026 | 12:12
Von
Status: Heiliger (20378 Beiträge, 7372x hilfreich)
Nach meiner bescheidenen Kenntnis, muss Geld geflossen sein, das der Empfänger dann wieder spenden kann.
#2
Antwort vom 27. Juli 2026 | 13:07
Von
Status: Student (2293 Beiträge, 1274x hilfreich)
Ja, aber denklogisch kann man nur etwas spenden, was man bekommen hat. Die Summe muss daher zunächst als Betriebseinnahme (ggf. auch Umsatzsteuer) erfasst werden. Auf die tatsächliche Zahlung kann gegen Zuwendungsbescheinigung verzichtet werden. Diesen Betrag (brutto) kann man als Sonderausgabe absetzen.Zitat :Wenn ich dem Verein - wie sonst üblich eine ordentliche Rechnung schreibe - und ich dem Verein dann die gleiche Summe spende, kann ich dann eine Spendenquittung von dem Verein bekommen, den ich dann Steuermindernd geltend machen kann ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Juli 2026 | 13:13
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Ja, aber denklogisch kann man nur etwas spenden, was man bekommen hat. Die Summe muss daher zunächst als Betriebseinnahme (ggf. auch Umsatzsteuer) erfasst werden. Auf die tatsächliche Zahlung kann gegen Zuwendungsbescheinigung verzichtet werden. Diesen Betrag (brutto) kann man als Sonderausgabe absetzen.
Das eine ordentliche Buchführung stattfindet,... da kann von ausgegangen werden.
Im Umkehrschluss kann auf die Gegenseitige Bezahlung verzichtet werden - weil Bargeld ist ja auch eine "Zahlungsmöglichkeit" - und man tauscht faktisch praktisch nur Rechnung und Spendenquittung aus. ???
#4
Antwort vom 27. Juli 2026 | 15:06
Von
Status: Junior-Partner (5955 Beiträge, 2622x hilfreich)
Zitat :Im Umkehrschluss kann auf die Gegenseitige Bezahlung verzichtet werden - weil Bargeld ist ja auch eine "Zahlungsmöglichkeit" - und man tauscht faktisch praktisch nur Rechnung und Spendenquittung aus. ???
Davon ist dringend abzuraten, das machen viele Finanzämter nicht mit.
Das Geld sollte fließen.
#5
Antwort vom 27. Juli 2026 | 16:03
Von
Status: Junior-Partner (5410 Beiträge, 1284x hilfreich)
Siehe BMF-Schreiben:
https://ao.bundesfinanzministerium.de/esth/2025/B-Anhaenge/Anhang-37/III/anhang-37-III.html
Darin geht es zwar um das Verhältnis gegenüber Mitgliedern. Gegenüber Dritten werden die Anforderungen aber nicht strenger sein.
-- Editiert von User am 27. Juli 2026 16:04
Und jetzt?
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