Arbeiten in Deutschland - wohnen in Spanien. Frage zur Steuer !!

1. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)
Arbeiten in Deutschland - wohnen in Spanien. Frage zur Steuer !!

Hallo allerseits. Stellen wir uns folgendes vor: ein Arbeitnehmer arbeitet eine Woche im Monat bei einem deutschen Konzern und erzielt hieraus das einzige Einkommen, von dem er sein Leben bestreitet. Keinerlei weitere Einkünfte. Der Arbeitnehmer wohnt in Spanien, hat in Deutschland keinen Wohnsitz.
Arbeit 100% in Deutschland. Wohnsitz 100% in Spanien. Keine weitere Beschäftigung in Spanien.

Wie sieht es in so einem Fall mit der Steuer aus? Was ich bisher meine erfahren zu haben, ist, dass die Steuer nur in Deutschland abgeführt wird, weil die Arbeit zu 100% in Deutschland erfolgt. Ist das so?
Falls ja, in Spanien würden demnach keinerlei weitere Steuerverpflichtungen mehr entstehen, richtig !?

Ich lese, dass eine Versteuerung in Spanien sinnvoller wäre, weil es deutlich günstiger ist.
Stimmt das?

Wer kennt sich mit dem Thema aus und mag antworten?

Schönen Gruß aus Hamburg
Stefan

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
dass die Steuer nur in Deutschland abgeführt wird, weil die Arbeit zu 100% in Deutschland erfolgt. Ist das so?


Ja

Zitat (von StefanHAM):
Falls ja, in Spanien würden demnach keinerlei weitere Steuerverpflichtungen mehr entstehen, richtig !?


Spanien wendet die Anrechnungsmethode an. Es ist also denkbar, dass auch in Spanien Steuern fällig sind.

Zitat (von StefanHAM):
Ich lese, dass eine Versteuerung in Spanien sinnvoller wäre, weil es deutlich günstiger ist.
Stimmt das?


Nach meiner Kenntnis sind die Steuern in Spanien ähnlich hoch wie in Deutschland.

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Ich lese, dass eine Versteuerung in Spanien sinnvoller wäre, weil es deutlich günstiger ist.
Stimmt das?
Das ist nicht nur eine Frage des Steuersatzes, sondern auch der Ermittlung der Einkünfte! Was nutzt ein niedrigerer Steuersatz, wenn die Bemessungsgrundlage höher ist weil man deutlich weniger Wk geltend machen kann? Inwieweit sich die Besteuerungssysteme hier unterscheiden, wird man in einem spanischen Forum nachfragen müssen.

Außerdem sollte man sich mit der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht nach §1 Abs.3 EStG auseinander setzen.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Außerdem sollte man sich mit der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht nach §1 Abs.3 EStG auseinander setzen.


Letztlich muss man sich auch überlegen, ob es bei so einer Konstellation wirklich sinnvoll ist, auf einen Wohnsitz in Deutschland zu verzichten. Keinen deutschen Wohnsitz hat man schließlich nur dann, wenn man die Unterkunft in der man sich in der einen Woche aufhält auch nur für die Dauer des Aufenthaltes mietet.

Regelmäßig dürfte es billiger sein, sich dauerhaft ein Zimmer in Deutschland anzumieten. Dann hätte man aber auch einen Wohnsitz in Deutschland. Da unabhängig vom Wohnsitz sowohl die Steuerpflicht als auch die Sozialabgabenpflicht in Deutschland besteht, kann man die Entscheidung rein nach Kostengesichtspunkten treffen.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7116 Beiträge, 1486x hilfreich)

https://www.123recht.de/forum/versicherungsrecht/Arbeiten-in-Deutschland-Wohnen-in-Spanien-Fragen-zur-Krankenversicherung-__f601942.html

Hausaufgaben vergessen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Nochmal zum Thema ... für die angedachte Konstellation (deutsches Arbeitsverhältnis, 100% der Arbeit in Duetschland, aber Wohnsitz in Spanien, kein Wohnsitz in Deutschland) stellen sich mir nach Euren Antworten noch einige Fragen:

Was genau wäre denn der steuerliche Vorteil eines Wohnsitzes in Deutschland?
Ich sehe da erstmal keine. Klar, man kann wenn man die entsprechenden Bedingungen erfüllt die doppelte Haushaltsführung absetzen. Aber das ist ja auch erstmal kein Vorteil an sich, denn der 2. Haushalt, den man eigentlich nicht braucht, kostet ja auch. Wenn ich den dann bis zu 1000 € im Monat absetzen kann schön und gut, aber man könnte doch vermutlich am Ende auch die eine Woche Hotelkosten absetzen !?

Und zu den hier angesprochenen Werbungskosten ... wenn die erste Arbeitsstätte in Deutschland ist, es aber keinen Wohnsitz in Deutschland, sondern nur einen Wohnsitz in Spanien gibt, lassen sich dann Anreisekosten zur Arbeitsstätte, also die Flugkosten absetzen oder bedarf es hierfür einen Wohnsitz in Deutschland?
Ich meine ... man reist ja zur Arbeitsstätte an und nicht zum Wohnsitz ... von daher würde ich erstmal vermuten, dass Anreisekosten (ob nun Auto, Bahn, Flugzeug ist ja vermutlich egal) abgesetzt werden können. Auch dann, wenn es keinen deutschen Wohnsitz gibt.

Bei der dargstellten Konstellation fehlt mir immer noch die Idee was genau nun der Vorteil ist wenn es einen deutschen Wohnsitz gibt.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Was genau wäre denn der steuerliche Vorteil eines Wohnsitzes in Deutschland?


Die Frage wurde doch bereits im letzten Satz von Antwort#3 beantwortet.

Zitat (von StefanHAM):
von daher würde ich erstmal vermuten, dass Anreisekosten (ob nun Auto, Bahn, Flugzeug ist ja vermutlich egal) abgesetzt werden können. Auch dann, wenn es keinen deutschen Wohnsitz gibt.


Richtig, wobei es für die Anreise per Flugzeug Sonderregelungen gibt.

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#7
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

@6 ... im letzten Satz geht es um Kosten. Einen zweiten Wohnsitz in Deutschland zu unterhalten ... darin sehe ich keinen Kostenvorteil, daher ja meine Frage. Ob ich Hotelzimmer absetze oder eine zweite Wohnung unterhalte, die ich absetzen kann ... da erkenne ich jetzt keinen Vorteil.

Was die Sonderbedingungen bei Flugkosten angeht muss ich nochmal googeln was es da für Bedingungen gibt ...!
Das war mir neu. Danke für den Hinweis.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Einen zweiten Wohnsitz in Deutschland zu unterhalten ... darin sehe ich keinen Kostenvorteil,


Ein Zimmer in einer WG oder ein kleines Apartment zu mieten kann durchaus günstiger sein als die Kosten für Hotelübernachtungen. Wenn man aber eine feste Bleibe in Deutschland hat, dann hat man auch einen Wohnsitz in Deutschland.

In Antwort#3 habe ich geschrieben, dass die Entscheidung, wo und wie man in Deutschland übernachtet alleine von wirtschaftlichen Gesichtspunkten abhängt. Steuerliche Vor- oder Nachteile kann ich nicht erkennen.

Zitat (von StefanHAM):
Was die Sonderbedingungen bei Flugkosten angeht muss ich nochmal googeln was es da für Bedingungen gibt ...!
Das war mir neu.


Normalerweise gilt für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Entfernungspauschale unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Eine Ausnahme bildet die Bewältigung dieser Strecke mit dem Flugzeug (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG. Bei Anreise mit dem Flugzeug können nur die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden.

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#9
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Zitat (von hh):
Bei Anreise mit dem Flugzeug können nur die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden.


Achsooo ... ja das war mir bekannt. Dachte da gibt es noch weitere Einschränkungen ...
Dass man bei Flügen nicht die Kilometer ansetzt ... nachvollziehbar.
Wobei ... dann würden viele sogar noch Gewinn machen :smile:

Zitat (von hh):
In Antwort#3 habe ich geschrieben, dass die Entscheidung, wo und wie man in Deutschland übernachtet alleine von wirtschaftlichen Gesichtspunkten abhängt. Steuerliche Vor- oder Nachteile kann ich nicht erkennen.


Na dann hatte ich es doch richtig verstanden.

Aber nochmal eine Frage zur doppelten Haushaltsführung ... man kann maximal 1000 € pro Monat absetzen.
Zum Verständnis ... wie sieht das in der Praxis aus ... sagen wir jemand verdient 30.000 ... dafür zahlt er im Jahr 5000 Steuern ...

Jetzt macht er die Steuererklärung, reicht 12.000 Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung ein.
Demnach verdient diese Person nur 18.000 ... sagen wir mal dafür würde er 500 Steuern zahlen müssen ...
Hat aber 5.000 bezahlt ... dann gibt es 4500 zurück?

Es ist immer noch so, dass man nur maximal soviel Steuern zurück bekommen kann wie man gezahlt hat, richtig !?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Hat aber 5.000 bezahlt ... dann gibt es 4500 zurück?


Das ist im Prinzip richtig mit folgender Korrektur:

Bei einem Bruttogehalt von 30.000€ zahlt man nur ca. 3.062€ Steuern. Wenn man dann 12.000€ Werbungskosten hat, dann zahlt man noch 380€ Steuern. Der Steuervorteil bei 12.000€ Werbungskosten würde daher 2.682€ betragen.

Zitat (von StefanHAM):
Es ist immer noch so, dass man nur maximal soviel Steuern zurück bekommen kann wie man gezahlt hat, richtig !?


Richtig

Eine Ausnahme bildet die Entfernungspauschale. Dort kann man für die Teile, die sich steuerlich nicht auswirken die Mobilitätsprämie (§ 101 EStG) erhalten.

Kosten zu verursachen mit dem Hauptziel Steuern zu sparen macht daher insgesamt keinen Sinn. Die Entscheidung wie und wo man in Deutschland übernachtet sollte man nur davon abhängig machen, was wirtschaftlich sinnvoll ist und was man sich leisten kann und will.

-- Editiert von User am 19. Dezember 2022 15:42

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#11
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Super, sehr hilfreich. Vielen Dank hh und andere.

12.000 auszugehen um 2.682 zu sparen ... also da muss man in Mathe nicht oft aufgepasst haben um festzustellen, dass das kein guter Deal ist :smile:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
12.000 auszugehen um 2.682 zu sparen ... also da muss man in Mathe nicht oft aufgepasst haben um festzustellen, dass das kein guter Deal ist


Son mancher Steuerzahler schaltet seine Gehirnzellen aus, wenn er den Begriff "Steuern sparen" hört.

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#13
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Zitat (von hh):
Son mancher Steuerzahler schaltet seine Gehirnzellen aus, wenn er den Begriff "Steuern sparen" hört.


OK ... nach diesem Kommentar stelle ich fest, dass ich also besonders intelligent bin :grins:

Nun, solange man Flugtickets und Hotels absetzen kann sehe ich keinen Grund darin in Deutschland einen doppelten Haushalt zu führen.

Übrigens: mir sagte jetzt jemand aus Spanien, dass man als Angestellter in Spanien gar nicht verpflichtet sei eine Steuererklärung zu machen. Lediglich Selbständige müssten eine Steuererklärung machen. Sollte sich ein Angestellter aber dazu entscheiden eine zu machen, dann wäre er ab dem Moment, wo er die erste abgibt, wohl immer verpflichtet. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Spanien schon Interesse hat mal nachzuhaken was es mit dem Menschen auf sich hat, der in Spanien wohnt, dort angeblich nicht arbeitet, sondern zum Arbeiten nach Deutschland fliegt. Das klingt vermutlich erstmal so schräg, dass der Staat sich früher oder später wohl melden würde. Könnte also sein, dass es spanischerseits Vorteile bringen würde einen deutschen Wohnsitz zu unterhalten. Aber das könnte man dann schauen wenn es soweit ist bzw. wenn man zu diesem neuen Wissen oder der neuen Erfahrung kommt.

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