Arbeitgeber anzeigen?

15. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
vicci
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber anzeigen?

Hallo,

ich bin mit meinem Arbeitgeber sehr unschön auseinandergegangen, konnten aber alles aussergerichtlich klären. Nun, nach fast einem Jahr "ärgert" er mich wieder, da er wohl in mir eine massive Konkurrenz vermutet. Die Vorwürfe, die im Raum stehen sind völlig an den Haaren herbeigezogen und die Hoffnung, dass endlich Ruhe einkehrt, haben sich dank einem netten Brief vom gegnerischen Anwalt leider zerschlagen. Es steckt einfach unglaublich viel Bosheit und verletzter Stolz dahinter.
Aus meiner Tätigkeit bei meinem Ex-Arbeitgeber weiss ich, dass einige Kunden ohne Rechnung abgewickelt wurden. Auch bei meiner Lohnabrechnung wurde so gemauschelt, dass der AG keine Steuern zahlen musste. Es floss also auch Geld schwarz.
Ich denke nun über die Möglichkeit nach, eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung zu machen (war ja meine Lohnabrechnung...) und gleichzeitig eine Anzeige beim Finanzamt. Hauptsächliche Überlegung ist, dass danach ein für alle mal Ruhe ist.
Macht das Sinn?

Vicci

-----------------
""

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vicci
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es waren monatlich völlig unterschiedliche Beträge. Das Grundgehalt war halt immer gleich niedrig (d.h. keine Lohnsteuer), es wurden aber pro "abgewickelten" Kunden eine "Prämie" in Form einer gefälschten Fahrtkostenabrechnung gezahlt.
ich weiß, dass es total besch... war, mich darauf einzulassen, aber das Grundgehalt war so niedrig, dass ich um jeden Cent dankbar war. Unterlagen dazu habe ich nicht mehr, nur noch die Kontoauszüge, auf denen auch die "Fahrtkostenabrechnungen" vermerkt sind. Diese habe ich immer am PC im Büro erstellt, habe sie in Papierform nicht mehr vorliegen.
Geben die wenigen "Beweise" überhaupt die Grundlage für eine Selbstanzeige her?
Wenn Kunden bar und ohne Rechnung bezahlt haben, habe ich mein Geld auch gleich bar auf die Hand bekommen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vicci
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke aber, dass es immer weitergehen wird, wenn ich in der Defensive bleibe. Ich wer praktisch der Fußabtreter, der die ganze Arbeit gemacht hat und nie aufbegehrt hat. Irgendwann hat es dann wirklich gereicht und ich bin gegangen und habe damit offensichtlich das Ego des AG arg angekratzt. Seitdem gibt es immer wieder Ärger mit ihm. Wenn ich nun also eine Selbstanzeige mache und den AG gleichzeitig auch anzeige, so hege ich wirklich die Hoffnung, dass ich mit meinem dann aktiven Verhalten etwas erreiche. Im allerdümmsten Fall kann er das Geschäft aufgeben, obwohl ich es ihm nicht wünsche... Ich hege da wirklich keine Rachegedanken, eher Mitleid, dass ein Mensch SO sein kann.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die Frage ist auch, inwiefern man sich noch größere Probleme macht, wenn diese Anzeige durchgezogen wird.

Das FA wird der Anzeige sicher nachgehen, allerdings sollten dann auch Fakten geliefert werden, z.B. wie die schwarzen Einnahmen kassiert wurden, aus welchen Geschäften diese stammen. Je mehr Du beitragen kannst,desto besser.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen