Mal angenommen ein Mitarbeiter gibt an das er ein Kind bekommen hat. Bescheinigung wurde eingereicht. Jetzt berücksichtigt der AG diesen Freibetrag nicht und zahlt auch noch für die Pflegeversicherung den Zuschlag für Kinderlose über Monate. Wie sollte sich der AN verhalten? Die Beschäftigung besteht fort also würde AN ja nicht vor das Arbeitsgericht wegen so etwas gehen. Kann AN sich das bei der Steuererklärung wieder holen?
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Arbeitgeber berücksichtigt Kinderfreibetrag nicht
30. Januar 2013
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Frage vom 30. Januar 2013 | 10:49
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
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